Hallo,
meine Lebensgefährtin ist seit Januar 2010 ohne GKV.
Bis zum 31.12.2009 war sie über das Jobcenter krankenversichert, danach hat sie den Versicherungsschutz "auslaufen" lassen. Ende 2010 ist sie zu mir gezogen und lebt nun als Hausfrau. Bei ihrer letzten GKV hat sie Beitragsrückstände (ohne die Zeit von 01/2010 bis heute) von über 4.000,- angehäuft, die sie nicht bezahlen kann. Damit sie zurück in die GKV kommt, habe ich bei 2 anderen GKVs angefragt, ob sie aufgenommen werden kann (mit Rückzahlung der Monatsbeiträge von 01/2010 bis heute). Die beiden GKVs mussten die Aufnahme ablehnen, da sie sich zwingend in ihrer letzten GKV versichern müsste, bevor sie dann wechseln darf ("die letzte GKV muss die säumigen Beiträge eintreiben"). Seltsamerweise waren sich beide Sachbearbeiterinnen dieser Tatsache am Anfang nicht bewusst und wurden erst nach einem Anruf bei der Tarifstelle darüber informiert und mussten darauf die Aufnahme ablehnen.
- Stimmt das so bzw. gibt es doch einen Weg, sofort in eine andere GKV zu wechseln?
- Ist ihre letzte GKV gesetzlich verpflichtet, sie trotz der Beitragsrückstände wieder aufzunehmen (die aktuellen Monatsbeiträge würde ich für sie zahlen)?
Durch die hohen Rückstände wäre sie gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Sind fehlende GKV-Beiträge alleine ausreichend, um ein Privatsinolvenzverfahren zu eröffnen? Gibt es evtl. einen anderen Weg?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Seit Januar 2010 ohne KV - Bitte um Rat
Moderator: Czauderna
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Tja, die Lebensgefährtin muss leider wieder zurück zur alten Kasse.
Die alte Kasse kann die Aufnahme nicht von der vorherige Beitragszahlung (Altschulden ca. 4000,00 € zzgl. nachzuzahlende Beiträge ab 01/2010) abhängig machen.
Tja, wie die Geschichte im Bereich einer Privatinsolvenz aussieht, müsste man klären. Dort gibt es Fachleute.
Die alte Kasse kann die Aufnahme nicht von der vorherige Beitragszahlung (Altschulden ca. 4000,00 € zzgl. nachzuzahlende Beiträge ab 01/2010) abhängig machen.
Tja, wie die Geschichte im Bereich einer Privatinsolvenz aussieht, müsste man klären. Dort gibt es Fachleute.
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Gibt es denn keine Möglichkeit, zu einer anderen Kasse zu wechseln? Bei der DAK wurde mir gesagt, eine Aufnahme wäre möglich, wenn eine Kündigungsbestätigung vorläge... Haben die Berater keinen Ermessensspielraum bzw. sind die verpflichtet, so rigoros zu agieren?Rossi hat geschrieben:Tja, die Lebensgefährtin muss leider wieder zurück zur alten Kasse.
Wird sie meine Partnerin dann nicht als "leistungsfrei" einstufen, d.h. nur Notfälle sind abgedeckt?Rossi hat geschrieben:Die alte Kasse kann die Aufnahme nicht von der vorherige Beitragszahlung (Altschulden ca. 4000,00 € zzgl. nachzuzahlende Beiträge ab 01/2010) abhängig machen.
Die Frage ist auch, ob man sich über eine Privatinsolvenz in diesem Fall entschulden kann - ich bin mir nicht sicher, aber irgendwo habe ich mal gelesen, dass säumige Sozialverwsicherungsbeiträge und KV-Beiträge nicht durch eine PI getilgt werden können.Rossi hat geschrieben:Tja, wie die Geschichte im Bereich einer Privatinsolvenz aussieht, müsste man klären. Dort gibt es Fachleute.