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GKV Monatsmeldung

Verfasst: 03.05.2012, 22:48
von Rockon
Hallo,
kann mir jemand sagen wofür die GKV Monatsmeldung gut ist? Ich bin angestellt tätig und arbeite zusätzlich noch selbstständig. Nun möchte mein Arbeitgeber wissen was ich nebenher noch verdiene. Ich habe im Internet nachgelesen das diese Vorgehensweise seit dem 01.01.12 für alle AG verfplichtend ist. (laut GKV Spitzenverband)
1. Verstehe ich den Sinn dahinter nicht? Meine Kasse konnte mir auch keine weiteren Auskünfte erteilen, da sie das Schreiben nicht kennen. Laut Arbeitgeber soll dieses Schreiben an die Krankenkasse zurück gehen...komisch.
2. Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber mein gesamtes Gehalt zu offenbaren?
Ein Kollege meinte, das der Arbeitgeber unter Umständen keine Sozialleistungen für mich zahlen müsste, wenn ich selbstständig mehr verdiene als im Angestelltenverhältnis. Stimmt das so?

Wäre über eine verständliche Antwort sehr dankbar!
:)

Verfasst: 04.05.2012, 08:11
von Sportsfreund
Hi,

ich will mal so anfangen:

Rein versicherungsrechtlich in der KV + PV muss man zuerst klären, ist diese selbständige Tätigkeit HAUPTBERUFLICH. Also welche Deiner Tätigkeiten überwiegt unter Beachtung der Arbeitszeiten, ob Du Arbeitnehmer angestellt hast, wieviel Du jeweils verdienst.

Hauptberuflich = nicht mehr kv-pflichtig. Dein AG führt dann nur noch die RV- + ALV-Beiträge ab. Für KV + PV musst Du selbst aufkommen.

Nebenberuflich = es besteht KV-Pflicht als Arbeitnehmer. Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit spielen für die KK, aber auch für Deinen Arbeitgeber, dann keine Rolle.

Was es mit einer evtl. mtl. Meldung auf sich hat, müsste ich selbst erst noch nachlesen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 04.05.2012, 19:25
von Czauderna
Hallo,
hatte diese "Monatsmeldung" nicht etwas mit dem "ELENA-Verfahren" zu tun, was schon wieder Geschichte ist ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.05.2012, 20:56
von roemer70
Die Monatsmeldung dürfte eher zum momentan noch nicht fälligen Sozialausgleich gehören:
sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-woche/themen-der-woche-2011/48-kw-die-monatsmeldung-sozialausgleich/

Verfasst: 04.05.2012, 21:39
von Rockon
Dank dir für die Antwort. Bin ich denn verpflichtet meinem Arbeitgeber meinen Verdienst aus der Selbständigkeit mitzuteilen? Bei Einstellung wurde ich danach nicht gefragt. Wenn das so wichtig für den Krankenkassenbeitrag wäre hätte er doch bestimmt nachgefragt.
Gruß

Verfasst: 04.05.2012, 21:48
von Rockon
Die Selbständige Tätigkeit ist Hauptberuflich!

Verfasst: 04.05.2012, 22:44
von CiceroOWL
Denn hast du eine Problem, nicht das die Kasse denn noch auf die Idee kommt deine Hauptberuflich selsbständige Tätigkeit zu prüfen bzw, deine Arbeitgeber.

Verfasst: 06.05.2012, 16:31
von Sportsfreund
Rockon hat geschrieben:Die Selbständige Tätigkeit ist Hauptberuflich!
Hi Rockon,

dann siehe meine obige Antwort.

Du bist also ab Beginn der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit NICHT mehr krankenversicherungspflichtig.

Kannst also entweder in PKV oder als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben. Vom Lohn wird definitiv nur noch ALV + RV abgezogen.

Gruß
Sportsfreund