GKV Monatsmeldung
Moderator: Czauderna
GKV Monatsmeldung
Hallo,
kann mir jemand sagen wofür die GKV Monatsmeldung gut ist? Ich bin angestellt tätig und arbeite zusätzlich noch selbstständig. Nun möchte mein Arbeitgeber wissen was ich nebenher noch verdiene. Ich habe im Internet nachgelesen das diese Vorgehensweise seit dem 01.01.12 für alle AG verfplichtend ist. (laut GKV Spitzenverband)
1. Verstehe ich den Sinn dahinter nicht? Meine Kasse konnte mir auch keine weiteren Auskünfte erteilen, da sie das Schreiben nicht kennen. Laut Arbeitgeber soll dieses Schreiben an die Krankenkasse zurück gehen...komisch.
2. Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber mein gesamtes Gehalt zu offenbaren?
Ein Kollege meinte, das der Arbeitgeber unter Umständen keine Sozialleistungen für mich zahlen müsste, wenn ich selbstständig mehr verdiene als im Angestelltenverhältnis. Stimmt das so?
Wäre über eine verständliche Antwort sehr dankbar!
kann mir jemand sagen wofür die GKV Monatsmeldung gut ist? Ich bin angestellt tätig und arbeite zusätzlich noch selbstständig. Nun möchte mein Arbeitgeber wissen was ich nebenher noch verdiene. Ich habe im Internet nachgelesen das diese Vorgehensweise seit dem 01.01.12 für alle AG verfplichtend ist. (laut GKV Spitzenverband)
1. Verstehe ich den Sinn dahinter nicht? Meine Kasse konnte mir auch keine weiteren Auskünfte erteilen, da sie das Schreiben nicht kennen. Laut Arbeitgeber soll dieses Schreiben an die Krankenkasse zurück gehen...komisch.
2. Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber mein gesamtes Gehalt zu offenbaren?
Ein Kollege meinte, das der Arbeitgeber unter Umständen keine Sozialleistungen für mich zahlen müsste, wenn ich selbstständig mehr verdiene als im Angestelltenverhältnis. Stimmt das so?
Wäre über eine verständliche Antwort sehr dankbar!
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
ich will mal so anfangen:
Rein versicherungsrechtlich in der KV + PV muss man zuerst klären, ist diese selbständige Tätigkeit HAUPTBERUFLICH. Also welche Deiner Tätigkeiten überwiegt unter Beachtung der Arbeitszeiten, ob Du Arbeitnehmer angestellt hast, wieviel Du jeweils verdienst.
Hauptberuflich = nicht mehr kv-pflichtig. Dein AG führt dann nur noch die RV- + ALV-Beiträge ab. Für KV + PV musst Du selbst aufkommen.
Nebenberuflich = es besteht KV-Pflicht als Arbeitnehmer. Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit spielen für die KK, aber auch für Deinen Arbeitgeber, dann keine Rolle.
Was es mit einer evtl. mtl. Meldung auf sich hat, müsste ich selbst erst noch nachlesen.
Gruß
Sportsfreund
ich will mal so anfangen:
Rein versicherungsrechtlich in der KV + PV muss man zuerst klären, ist diese selbständige Tätigkeit HAUPTBERUFLICH. Also welche Deiner Tätigkeiten überwiegt unter Beachtung der Arbeitszeiten, ob Du Arbeitnehmer angestellt hast, wieviel Du jeweils verdienst.
Hauptberuflich = nicht mehr kv-pflichtig. Dein AG führt dann nur noch die RV- + ALV-Beiträge ab. Für KV + PV musst Du selbst aufkommen.
Nebenberuflich = es besteht KV-Pflicht als Arbeitnehmer. Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit spielen für die KK, aber auch für Deinen Arbeitgeber, dann keine Rolle.
Was es mit einer evtl. mtl. Meldung auf sich hat, müsste ich selbst erst noch nachlesen.
Gruß
Sportsfreund
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Hi Rockon,Rockon hat geschrieben:Die Selbständige Tätigkeit ist Hauptberuflich!
dann siehe meine obige Antwort.
Du bist also ab Beginn der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit NICHT mehr krankenversicherungspflichtig.
Kannst also entweder in PKV oder als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben. Vom Lohn wird definitiv nur noch ALV + RV abgezogen.
Gruß
Sportsfreund