Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI
Verfasst: 26.04.2012, 15:30
Hallo, wir Pflegen zu Hause unseren erwachsenen Sohn , 3 Härtefall.
In unserer Stadt ist kein Pflegedienst bereit unseren Sohn zu Pflegen
(Wachkoma/nicht wirtschaftlich) und jetzt soll ich verpflichtet werden, einen von denen nehmen für das Pflegeberatungsgespräch § 37.3 SGB XI
Der Gesetztestext zu den Pflegeberatungsbesuchen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
Ab Absatz 4 und 7 steht:
(4) Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen,
(7) Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratung nach den Absätzen 3 und 4 anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen. Für die Durchführung von Beratungen nach Absatz 3 Satz 6 können die Landesverbände der Pflegekassen geeignete Beratungsstellen anerkennen, ohne dass ein Nachweis über die pflegefachliche Kompetenz erforderlich ist.
( Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin (§ 7a) kann die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchführen und diese bescheinigen.
Ich lese:
ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI kann auch von Pflegestützpunkten oder freien anerkannten Pflegeberatern erbracht werden.
Unsere Pflegekasse lehnt diese Beratungseinsätze mit dem Hinweis ab:
"nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen ist dies nicht möglich"
Darf die Pflegekasse sich über Bundesgesetze hinweg setzen?
In unserer Stadt ist kein Pflegedienst bereit unseren Sohn zu Pflegen
(Wachkoma/nicht wirtschaftlich) und jetzt soll ich verpflichtet werden, einen von denen nehmen für das Pflegeberatungsgespräch § 37.3 SGB XI
Der Gesetztestext zu den Pflegeberatungsbesuchen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
Ab Absatz 4 und 7 steht:
(4) Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen,
(7) Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratung nach den Absätzen 3 und 4 anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen. Für die Durchführung von Beratungen nach Absatz 3 Satz 6 können die Landesverbände der Pflegekassen geeignete Beratungsstellen anerkennen, ohne dass ein Nachweis über die pflegefachliche Kompetenz erforderlich ist.
( Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin (§ 7a) kann die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchführen und diese bescheinigen.
Ich lese:
ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI kann auch von Pflegestützpunkten oder freien anerkannten Pflegeberatern erbracht werden.
Unsere Pflegekasse lehnt diese Beratungseinsätze mit dem Hinweis ab:
"nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen ist dies nicht möglich"
Darf die Pflegekasse sich über Bundesgesetze hinweg setzen?