Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Mein Sohn
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Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Beitrag von Mein Sohn » 26.04.2012, 15:30

Hallo, wir Pflegen zu Hause unseren erwachsenen Sohn , 3 Härtefall.
In unserer Stadt ist kein Pflegedienst bereit unseren Sohn zu Pflegen
(Wachkoma/nicht wirtschaftlich) und jetzt soll ich verpflichtet werden, einen von denen nehmen für das Pflegeberatungsgespräch § 37.3 SGB XI

Der Gesetztestext zu den Pflegeberatungsbesuchen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html


Ab Absatz 4 und 7 steht:


(4) Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen,

(7) Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratung nach den Absätzen 3 und 4 anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen. Für die Durchführung von Beratungen nach Absatz 3 Satz 6 können die Landesverbände der Pflegekassen geeignete Beratungsstellen anerkennen, ohne dass ein Nachweis über die pflegefachliche Kompetenz erforderlich ist.
( Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin (§ 7a) kann die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchführen und diese bescheinigen.

Ich lese:
ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI kann auch von Pflegestützpunkten oder freien anerkannten Pflegeberatern erbracht werden.
Unsere Pflegekasse lehnt diese Beratungseinsätze mit dem Hinweis ab:
"nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen ist dies nicht möglich"

Darf die Pflegekasse sich über Bundesgesetze hinweg setzen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.04.2012, 15:39

Hallo,
nein, darf sie nicht - für die Pflegekasse ist dieser "Beratungseinsatz"
insofern wichtig, als damit dokumentiert wird, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist und das Pflegegeld zu recht ausgezahlt wird. Bezieht der zu PFlegende nämlich die Kombi-Pflege , also Geld- und Sachleistungen zusammen, dann sind solche "Beratungseinsätze" nicht erforderlich. Und diese Berichte an die Pflegekasse können selbstverständlich auch die von dir genannten Stellen erstellen.
Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass sich kein Pflegedienst findet, die diese, doch relativ einfache Sache nicht machen will, er muss ja nichts machen, sondern nur gucken, und wenn du keine Fragen hast, dann ist die Sache schnell erledigt und sein Geld bekommt er von der Pflegekasse.
Gruss
Czauderna

Mein Sohn
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Beitrag von Mein Sohn » 26.04.2012, 17:29

Hallo Czauderna!
Danke für deine Antwort.
Czauderna hat geschrieben: Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass sich kein Pflegedienst findet, die diese, doch relativ einfache Sache nicht machen will, er muss ja nichts machen, sondern nur gucken, und wenn du keine Fragen hast, dann ist die Sache schnell erledigt und sein Geld bekommt er von der Pflegekasse.
Gruss
Czauderna
Habe ich wohl falsch verständlich rüber gebracht.
Die Pflegedienste weigern sich meinen Sohn zu pflegen, weil sie zeitlich zu viel investieren müssen und mein Sohn mit seiner besonders aufwändigen Pflege nicht wirtschaftlich ist.

Und die weigern sich meinen Sohn zu pflegen und soll nun mich von denen alle 3 Monate beraten lassen, das behagt mir nicht.

Darum möchte ich das Beratungsgespräch und den Bericht
von einer anderen Stelle. Was die Pflegekasse wegen den "zur Zeit gültigen Bestimmungen" ablehnt.

Wie kann ich mich gegen die Pflegekasse wehren?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.04.2012, 19:37

Hallo,
na, da ist die Sache doch sowieso klar - beauftrage einfach eine solche Einrichtung, die werden sich ohnehin damit auskennen. Die Rechnung erhält dann die Pflegekasse und wenn die sich sträubt muss sie sich mit dem Rechnungsersteller auseinandersetzen. Dazu vielleicht noch die Information, dass gerade in den Pflegestützpunkten auch Mitarbeiter von Pflegekassen sitzen - würde ja bedeuten, dass die sich selbst nicht trauen ??
Gruss
Czauderna

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