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Eine Woche ohne Versicherung?

Verfasst: 25.04.2012, 18:12
von ZigZag
Hallo,

mal eine Frage an die Fachleute:

Da meine KK mir letztes Jahr das KG verweigert hat (Klage läuft), mußte ich für die Zeit HartzIV beantragen.
Die Krankschreibung ging bis 7.9.11, ab 8.9.11 war ich dann wieder im ALG1.
Die Arge meint, dass mein Anspruch nur bis 30.8.11 gehen würde, da ich ja Ende September 11 das ALG1 bekommen habe und durch das Zuflußprinzip keinen Anspruch in diesen 7 Tagen hätte.
So weit, so schön - aber wie ist das mit der Krankenversicherung?

Mir ist so, als würde es da eine "Übergangsfrist" von einem Monat geben, und dann muß man sich entweder selbst versichern oder eben über einen AG oder so versichern lassen.
Oder stimmt das nicht?

Das mit der Arge ist noch im Widerspruch, auch was die Versicherung angeht, aber trotzdem schon mal die Frage, da ich in dieser einen Woche in der Apotheke war und Medikamente geholt habe, die ziemlich teuer waren und das Geld will die Kasse logischerweise von mir zurück.

Wie ist das mit diesem "einen Monat Schonfrist"? Gibts die, oder gibts die nicht?

LG

Verfasst: 25.04.2012, 18:46
von Czauderna
Hallo,
wenn zwischen zwei versicherungspflichtigen Tatbeständen weniger als ein Monat liegt und kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, dann muss man sich nicht in diesem Zeitraum selbst versichern - die Mitgliedschaft läuft beitragsfrei weiter.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.04.2012, 21:28
von ZigZag
Danke für deine Antwort.
Es waren genau 7 Tage - und die Krankenkasse will von mir das Geld für ein Arzneimittel zurück.
Wenn es so ist, wie du schreibst (und da zweifle ich nicht dran), dann ist diese Rückforderung der KK doch eigentlich nicht rechtens, oder?

LG

Verfasst: 25.04.2012, 21:32
von Schmarotzer,der
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn zwischen zwei versicherungspflichtigen Tatbeständen weniger als ein Monat liegt und kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, dann muss man sich nicht in diesem Zeitraum selbst versichern - die Mitgliedschaft läuft beitragsfrei weiter.
Gruss
Czauderna
Hi Czauderna,
Du meinst sicherlich §19 SGB V!? Er hat in diesen 7 Tagen dann Anspruch auf Leistungen, aber es besteht keine Mitgliedschaft.

Verfasst: 25.04.2012, 22:11
von Czauderna
Hallo Schmarotzer,
ja, das meinte ich - als Mitgliedszeiten gilt diese Woche nicht - ich habe mich da blöd ausgedrückt. Liegt wahrscheinlich daran dass wir in solchen Fällen rein optisch die Mitgliedschaft zwar durchlaufen lassen, aber natürlich diese Zeit nicht als Mitgliedschaft werten - sorry.
Vielen Dank für die Korrektur.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.04.2012, 22:29
von Schmarotzer,der
Czauderna hat geschrieben:Hallo Schmarotzer,
ja, das meinte ich - als Mitgliedszeiten gilt diese Woche nicht - ich habe mich da blöd ausgedrückt. Liegt wahrscheinlich daran dass wir in solchen Fällen rein optisch die Mitgliedschaft zwar durchlaufen lassen, aber natürlich diese Zeit nicht als Mitgliedschaft werten - sorry.
Vielen Dank für die Korrektur.
Gruss
Czauderna
Kein Problem, wollte Dich nicht tadeln, nur, ob wir vom gleichen sprechen :wink: