Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse - ein paar Fragen!
Verfasst: 25.04.2012, 10:00
Hallo,
ich warte gerade auf den Beginn einer stationären Psychotherapie. Die Dauer beträgt 12 Wochen.
Mir wurde gesagt, ich soll mir eine Einweisung von meinem Arzt holen und dann damit zur Krankenkasse gehen. Diese soll eine "Kostenübernahmeerklärung" ausfüllen und mir mitgeben.
Ist das nur ein Stempel auf der Einweisung oder ein extra Formular? Bekommt man das sofort mit oder muss die Kasse das erst prüfen? Kann die Kasse sich weigern die Kosten zu übernehmen? Ich müsste dann Widerspruch einlegen, richtig?
Sichert die Kasse sofort für die 12 Wochen die Kostenübernahme zu, da das Programm so lange dauert?
Was dient als Nachweis für den Arbeitgeber? Die Einweisung?
Muss dazu sagen, dass ich eine von der Rentenversicherung finanzierte Reha hinter mir habe aus der ich Ende Dezember 2011 AU entlassen wurde. Davor war ich bereits seit Mitte Oktober 2011 im Krankengeldbezug. Die Reha erfolgte auf eigenen Wunsch. Bin nicht von der Kasse aufgefordert worden.
Seit Februar 2012 gehe ich wieder arbeiten. Versuche mit Hilfe von ambulanter Psychotherapie und medikamentöser Behandlung klar zu kommen.
Die Notwendigkeit dieser stationären Therapie wurde im Reha-Bericht dokumentiert. Dieser wird ja sicherlich auch dem MDK vorliegen.
Wie ist das mit der Reisekostenerstattung? Die Klinik ist in Berlin, ich komme aus NRW. Habe ich einen Anspruch darauf? Oder kann die Kasse sagen, dass ich mir hätte eine Klinik mit ähnlichem Angebot in der Nähe aussuchen sollen?
Bzgl. der Zuzahlung von 10 €/Krankenhaustag lege ich einfach bei der Aufnahme mein Befreiungskärtchen vor, oder?
Wie funktioniert das mit der Krankengeldzahlung? Nach 6 Wochen endet ja die Lohnfortzahlung. Regelt das die Klinik für mich?
Danke.
ich warte gerade auf den Beginn einer stationären Psychotherapie. Die Dauer beträgt 12 Wochen.
Mir wurde gesagt, ich soll mir eine Einweisung von meinem Arzt holen und dann damit zur Krankenkasse gehen. Diese soll eine "Kostenübernahmeerklärung" ausfüllen und mir mitgeben.
Ist das nur ein Stempel auf der Einweisung oder ein extra Formular? Bekommt man das sofort mit oder muss die Kasse das erst prüfen? Kann die Kasse sich weigern die Kosten zu übernehmen? Ich müsste dann Widerspruch einlegen, richtig?
Sichert die Kasse sofort für die 12 Wochen die Kostenübernahme zu, da das Programm so lange dauert?
Was dient als Nachweis für den Arbeitgeber? Die Einweisung?
Muss dazu sagen, dass ich eine von der Rentenversicherung finanzierte Reha hinter mir habe aus der ich Ende Dezember 2011 AU entlassen wurde. Davor war ich bereits seit Mitte Oktober 2011 im Krankengeldbezug. Die Reha erfolgte auf eigenen Wunsch. Bin nicht von der Kasse aufgefordert worden.
Seit Februar 2012 gehe ich wieder arbeiten. Versuche mit Hilfe von ambulanter Psychotherapie und medikamentöser Behandlung klar zu kommen.
Die Notwendigkeit dieser stationären Therapie wurde im Reha-Bericht dokumentiert. Dieser wird ja sicherlich auch dem MDK vorliegen.
Wie ist das mit der Reisekostenerstattung? Die Klinik ist in Berlin, ich komme aus NRW. Habe ich einen Anspruch darauf? Oder kann die Kasse sagen, dass ich mir hätte eine Klinik mit ähnlichem Angebot in der Nähe aussuchen sollen?
Bzgl. der Zuzahlung von 10 €/Krankenhaustag lege ich einfach bei der Aufnahme mein Befreiungskärtchen vor, oder?
Wie funktioniert das mit der Krankengeldzahlung? Nach 6 Wochen endet ja die Lohnfortzahlung. Regelt das die Klinik für mich?
Danke.