Hallo,
ich warte gerade auf den Beginn einer stationären Psychotherapie. Die Dauer beträgt 12 Wochen.
Mir wurde gesagt, ich soll mir eine Einweisung von meinem Arzt holen und dann damit zur Krankenkasse gehen. Diese soll eine "Kostenübernahmeerklärung" ausfüllen und mir mitgeben.
Ist das nur ein Stempel auf der Einweisung oder ein extra Formular? Bekommt man das sofort mit oder muss die Kasse das erst prüfen? Kann die Kasse sich weigern die Kosten zu übernehmen? Ich müsste dann Widerspruch einlegen, richtig?
Sichert die Kasse sofort für die 12 Wochen die Kostenübernahme zu, da das Programm so lange dauert?
Was dient als Nachweis für den Arbeitgeber? Die Einweisung?
Muss dazu sagen, dass ich eine von der Rentenversicherung finanzierte Reha hinter mir habe aus der ich Ende Dezember 2011 AU entlassen wurde. Davor war ich bereits seit Mitte Oktober 2011 im Krankengeldbezug. Die Reha erfolgte auf eigenen Wunsch. Bin nicht von der Kasse aufgefordert worden.
Seit Februar 2012 gehe ich wieder arbeiten. Versuche mit Hilfe von ambulanter Psychotherapie und medikamentöser Behandlung klar zu kommen.
Die Notwendigkeit dieser stationären Therapie wurde im Reha-Bericht dokumentiert. Dieser wird ja sicherlich auch dem MDK vorliegen.
Wie ist das mit der Reisekostenerstattung? Die Klinik ist in Berlin, ich komme aus NRW. Habe ich einen Anspruch darauf? Oder kann die Kasse sagen, dass ich mir hätte eine Klinik mit ähnlichem Angebot in der Nähe aussuchen sollen?
Bzgl. der Zuzahlung von 10 €/Krankenhaustag lege ich einfach bei der Aufnahme mein Befreiungskärtchen vor, oder?
Wie funktioniert das mit der Krankengeldzahlung? Nach 6 Wochen endet ja die Lohnfortzahlung. Regelt das die Klinik für mich?
Danke.
Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse - ein paar Fragen!
Moderatoren: Czauderna, Karsten
In Berlin ist es so das vor Aufnahme in einem Krankenhaus die Kostenübernahme der Krankenkasse eingeholt werden muss.
Da wird die Verordnung auf der Rückseite abgestempelt.
Voraussetzung ist, das es sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt und es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung und nicht um eine Reha handelt.
Die Kostenübernahme erfolgt für die Dauer der medizinisch notwendigen Behandlung. Da ist die Dauer nicht von vornherein absehbar.
Für den Arbeitgeber bekommst Du auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis vom Krankenhaus.
Fahrkosten gibt es nur einer der nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeiten. Sofern auf eigenen Wunsch eine weiter entfernte Behandlungsmöglichkeit aufgesucht wird gehen die Mehrkosten zu Lasten des Versicherten.
Für die Befreiung von den 10 € legst Du den Befreiungsausweis vor. Ansonsten wird das sowieso bei der Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (nach der Aufnahme) noch einmal erklärt.
Der Beginn der Krankengeldzahlung erfolgt in der Regel automatisch durch die Kasse. Wenn Du sicher gehen willst das da keine Lücke auftritt melde Dich doch 2 Wochen vor Ende der Lohnfortzahlung.
Voraussetzung ist aber immer wieder das es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung handelt.
Da wird die Verordnung auf der Rückseite abgestempelt.
Voraussetzung ist, das es sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt und es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung und nicht um eine Reha handelt.
Die Kostenübernahme erfolgt für die Dauer der medizinisch notwendigen Behandlung. Da ist die Dauer nicht von vornherein absehbar.
Für den Arbeitgeber bekommst Du auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis vom Krankenhaus.
Fahrkosten gibt es nur einer der nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeiten. Sofern auf eigenen Wunsch eine weiter entfernte Behandlungsmöglichkeit aufgesucht wird gehen die Mehrkosten zu Lasten des Versicherten.
Für die Befreiung von den 10 € legst Du den Befreiungsausweis vor. Ansonsten wird das sowieso bei der Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (nach der Aufnahme) noch einmal erklärt.
Der Beginn der Krankengeldzahlung erfolgt in der Regel automatisch durch die Kasse. Wenn Du sicher gehen willst das da keine Lücke auftritt melde Dich doch 2 Wochen vor Ende der Lohnfortzahlung.
Voraussetzung ist aber immer wieder das es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung handelt.
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Kann die Krankenkasse sich weigern die Verordung abzustempeln und damit die Kosten zu übernehmen?
Die Einweisung wird übrigens vom Psychiater ausgestellt.
Diese Therapie, die ich machen werde, ist von vornherein auf 12 Wochen begrenzt. Verhält es sich da anders?
Es handelt sich beim dem Krankenhaus um die Charité.
Dürfte ein zugelassenes Krankenhaus sein, oder?
Versichert bin ich übrigens bei der BARMER GEK.
Danke nochmals.
vielen Dank für Deine Antwort.
Kann die Krankenkasse sich weigern die Verordung abzustempeln und damit die Kosten zu übernehmen?
Die Einweisung wird übrigens vom Psychiater ausgestellt.
Diese Therapie, die ich machen werde, ist von vornherein auf 12 Wochen begrenzt. Verhält es sich da anders?
Es handelt sich beim dem Krankenhaus um die Charité.
Dürfte ein zugelassenes Krankenhaus sein, oder?
Versichert bin ich übrigens bei der BARMER GEK.
Danke nochmals.