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Bearbeitungszeit Widerspruch

Verfasst: 22.04.2012, 17:54
von schemesch
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten?
Gibt es da bestimmte Zeitvorgaben oder hängt es von der Art der abgelehnten Leistung ab?

Verfasst: 22.04.2012, 18:55
von CiceroOWL
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508300

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1006200

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508800

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/90.html

http://www.sadaba.de/GSBT_VwGO_068_080.html

Im Allgemeinen dauert so was bis zu 3 Monate, wenn dann nichts kommt kann man eine Untätigkeitsklage einreichen. nach 6 Monaten. Kommt jetzt drauf an wann der Widerspruchsauschuss tagt.

Verfasst: 23.04.2012, 15:07
von schemesch
Danke für die Antwort.
3 - 6 Monate ist aber eine lange Zeit, wenn man dringend auf diese Leistung angewiesen ist, die die KK schon öfters genehmigt hat und sich nun weigert zu übernehmen.

Verfasst: 23.04.2012, 17:44
von amerin
Dann ab zum Anwalt...

Verfasst: 23.04.2012, 18:04
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 23.04.2012, 18:45
von CiceroOWL
Es gibt nicht nur das Krankengeld.....................