Bearbeitungszeit Widerspruch

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
schemesch
Beiträge: 93
Registriert: 13.01.2011, 18:17

Bearbeitungszeit Widerspruch

Beitrag von schemesch » 22.04.2012, 17:54

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten?
Gibt es da bestimmte Zeitvorgaben oder hängt es von der Art der abgelehnten Leistung ab?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 22.04.2012, 18:55

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508300

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1006200

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508800

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/90.html

http://www.sadaba.de/GSBT_VwGO_068_080.html

Im Allgemeinen dauert so was bis zu 3 Monate, wenn dann nichts kommt kann man eine Untätigkeitsklage einreichen. nach 6 Monaten. Kommt jetzt drauf an wann der Widerspruchsauschuss tagt.

schemesch
Beiträge: 93
Registriert: 13.01.2011, 18:17

Beitrag von schemesch » 23.04.2012, 15:07

Danke für die Antwort.
3 - 6 Monate ist aber eine lange Zeit, wenn man dringend auf diese Leistung angewiesen ist, die die KK schon öfters genehmigt hat und sich nun weigert zu übernehmen.

amerin

Beitrag von amerin » 23.04.2012, 17:44

Dann ab zum Anwalt...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.04.2012, 18:04

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 23.04.2012, 18:45

Es gibt nicht nur das Krankengeld.....................

Antworten