Bearbeitungszeit Widerspruch
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Bearbeitungszeit Widerspruch
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten?
Gibt es da bestimmte Zeitvorgaben oder hängt es von der Art der abgelehnten Leistung ab?
Gibt es da bestimmte Zeitvorgaben oder hängt es von der Art der abgelehnten Leistung ab?
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508300
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1006200
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508800
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/90.html
http://www.sadaba.de/GSBT_VwGO_068_080.html
Im Allgemeinen dauert so was bis zu 3 Monate, wenn dann nichts kommt kann man eine Untätigkeitsklage einreichen. nach 6 Monaten. Kommt jetzt drauf an wann der Widerspruchsauschuss tagt.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1006200
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1508800
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/90.html
http://www.sadaba.de/GSBT_VwGO_068_080.html
Im Allgemeinen dauert so was bis zu 3 Monate, wenn dann nichts kommt kann man eine Untätigkeitsklage einreichen. nach 6 Monaten. Kommt jetzt drauf an wann der Widerspruchsauschuss tagt.