Kein Krankengeld bei Unterbrechnung der Krankschreibung?
Verfasst: 11.04.2012, 05:23
Hallo liebe Forenuser,
im Sommer letzten Jahres habe ich einen Fahrradunfall gehabt. Ein Hund ist mir ins Fahrrad gelaufen und ich bin anschließend so unglücklich gestürzt, dass ich einen komplexen Trümmerbruch des Unterschenkels einschließlich Gelenkkopf (komplexe Tibiakopfluxationsfraktur) erlitten habe. Ich war kanpp vier Wochen krankgeschrieben (Ende August11-September 11). Im November 11-Dezember 11 war ich nochmals vier Wochen in stationärer Reha. Die Reha konnte nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt gemacht werden, da ich die ersten drei Monate mein Bein noch nicht belasten durfte und eine Reha dementsprechend keinen Sinn gemacht hätte. Im Krankenhaus, aber auch schon vorher von einer Mitarbeiterin meiner Krankenkasse erhielt ich die Auskunft, das die Krankheitstage bei ein und derselben Erkrankung zusammengerechnet werden.
Als Selbständiger und freiwillig gesetzlich Versicherter habe ich Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Wenn man also die Krankheitszeiten zusammen zählt würde ich eigentlich für 17 Tage Krankengeld bekommen. Meine Verischerung will nun aber nicht zahlen, da sie sagt, dass bei Selbständigen die 43. Tage bei Unterbrechnung immer neu los gehen. Sie konnten mir jedoch keine gesetzliche Grundlage liefern, aufgrund der eindeutig ersichtlich ist, dass die Krankheitszeiten nicht zusammen addiert werden dürfen.
Nun meine Frage: Hat jemand von Euch damit Erfahrung oder eine Ahnung, wo das gesetzlich geregelt sein könnte, damit ich evtl. einen qualifizierten Widerspruch schreiben kann?
Viele Grüße
Stefan
im Sommer letzten Jahres habe ich einen Fahrradunfall gehabt. Ein Hund ist mir ins Fahrrad gelaufen und ich bin anschließend so unglücklich gestürzt, dass ich einen komplexen Trümmerbruch des Unterschenkels einschließlich Gelenkkopf (komplexe Tibiakopfluxationsfraktur) erlitten habe. Ich war kanpp vier Wochen krankgeschrieben (Ende August11-September 11). Im November 11-Dezember 11 war ich nochmals vier Wochen in stationärer Reha. Die Reha konnte nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt gemacht werden, da ich die ersten drei Monate mein Bein noch nicht belasten durfte und eine Reha dementsprechend keinen Sinn gemacht hätte. Im Krankenhaus, aber auch schon vorher von einer Mitarbeiterin meiner Krankenkasse erhielt ich die Auskunft, das die Krankheitstage bei ein und derselben Erkrankung zusammengerechnet werden.
Als Selbständiger und freiwillig gesetzlich Versicherter habe ich Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Wenn man also die Krankheitszeiten zusammen zählt würde ich eigentlich für 17 Tage Krankengeld bekommen. Meine Verischerung will nun aber nicht zahlen, da sie sagt, dass bei Selbständigen die 43. Tage bei Unterbrechnung immer neu los gehen. Sie konnten mir jedoch keine gesetzliche Grundlage liefern, aufgrund der eindeutig ersichtlich ist, dass die Krankheitszeiten nicht zusammen addiert werden dürfen.
Nun meine Frage: Hat jemand von Euch damit Erfahrung oder eine Ahnung, wo das gesetzlich geregelt sein könnte, damit ich evtl. einen qualifizierten Widerspruch schreiben kann?
Viele Grüße
Stefan