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Krankenkasse verlangt von Kindern die Säumnisbeiträge

Verfasst: 10.04.2012, 11:37
von chrissy66
Hallo, im Trennungsjahr musste mein Exmann die Kinder pflichtversichern.
Er hat Verträge bei der AOK abgeschlossen, die Beiträge nie bezahlt.
Die AOK schreibt die Kinder jetzt an und verlangt die Beiträge von den minderjährigen Kindern. Ich habe schon Widerspruch eingelegt.

VG

Verfasst: 10.04.2012, 12:05
von CiceroOWL
hä? verstehe ich jetzt nicht, also die freiwillige Krankenversicherung ist bei deinem EX nicht zustande gekommen und die Familienversicherung wird rückwertig storniert?

Verfasst: 10.04.2012, 13:05
von broemmel
soso. widerspruch

hauptfrage ist doch ob die beiträge bezahlt sind oder das zu tun gedenkt

oder was ist hier die frage?
minderjährig ist ein weiter begriff zwischen 1 und 17

Verfasst: 10.04.2012, 13:08
von chrissy66
Die Kinder sind 12 und 17.
Nach der Scheidung bei mir Familienversichert...ABER....da Säumnisbeiträge offen sind, dürfen sie ihre Krankenkarten nicht benutzen.

Verfasst: 10.04.2012, 13:09
von Czauderna
Hallo,
wenn der Vater die Kinder eigenständig (freiwillig) versichern musste, und die Kinder sind selbst nicht geschäftsfähig aufgrund ihres Alters, dann ist der Vater für die Beitragszahlung verantwortlich und wenn er dies nicht macht, dann ist es die Mutter, auch incl. Säumniszuschläge.
Widerspruch ist in diesem Fall schon richtig, aber nur, was den Adressaten des Beitragsbescheides angeht.
Gruss
Czauderna

Re: Krankenkasse verlangt von Kindern die Säumnisbeiträge

Verfasst: 10.04.2012, 13:21
von Bully
chrissy66 hat geschrieben:Hallo, im Trennungsjahr musste mein Exmann die Kinder pflichtversichern.
Hallo,

was heißt denn " musste mein Exmann die Kinder pflichtversichern. "

ist das vom Familiengericht so verfügt worden ????

Gruß Bully

Verfasst: 10.04.2012, 13:31
von Czauderna
chrissy66 hat geschrieben:Die Kinder sind 12 und 17.
Nach der Scheidung bei mir Familienversichert...ABER....da Säumnisbeiträge offen sind, dürfen sie ihre Krankenkarten nicht benutzen.
Hallo,
das ist natürlich sehr ärgerlich, aber nicht nachvollziehbar, denn das Ruhen der Leistungen wegen Beitragsrückständen gilt nur für Mitglieder.
Wie du aber geschrieben hast, sind die Kinder jetzt familienversichert, muessten demnach andere (neue) Krankenversichertenkarten haben und deshalb auch vollen Leistungsanspruch.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.04.2012, 13:34
von CiceroOWL
Die Kinder sind 12 und 17.
Nach der Scheidung bei mir Familienversichert...ABER....da Säumnisbeiträge offen sind, dürfen sie ihre Krankenkarten nicht benutzen.
Jetzt bin ich ein wenig überfragt, heißt das jetzt sie sind gar nicht versichert oder könnne sie auch rückwirkend bei die familienversichert werden oder zahlst du keine Beiträge?

Verfasst: 10.04.2012, 13:46
von Czauderna
CiceroOWL hat geschrieben:
Die Kinder sind 12 und 17.
Nach der Scheidung bei mir Familienversichert...ABER....da Säumnisbeiträge offen sind, dürfen sie ihre Krankenkarten nicht benutzen.
Jetzt bin ich ein wenig überfragt, heißt das jetzt sie sind gar nicht versichert oder könnne sie auch rückwirkend bei die familienversichert werden oder zahlst du keine Beiträge?
Hallo,
ich nehme mal an, dass es soi war, dass der Vater in der PKV versichert war und die Kinder aufgrund seines Einkommens nicht bei der Mutter in die Fahi. konnten - deshalb hat er die Kinder selbst versichern müssen - die Beiträge hat er nicht bezahlt - die Kasse hat daraufhin die Leistungen für die Kinder (Mitglieder) eingeschränkt.
Nach der Scheidung konnten die Kinder wieder in die Familienversicherung der Mutter - nun greift aber die Leistungseinschränkung nicht mehr - die Kinder sind keine Mitglieder mehr.
So habe ich das gelesen und verstanden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.04.2012, 14:11
von CiceroOWL
könnte sein, ist aber doch schon recht merkwürdig das ganze, denn grundsätzlich sind die Kinder ja die Beitragsschuldner,aber wenn ich micht nicht irre ist der eigentliche Ansprechparterner der Vater.

Verfasst: 10.04.2012, 14:29
von chrissy66
Es kann doch nicht sein, dass wenn jemand einen Vertag unterzeichnet, und die Beiträge nicht entrichtet, dass die Kinder haftbar sind...nur weil die Karten auf diese ausgestellt sind.

Die AOK schreibt die Kinder direkt an!!!!

Verfasst: 10.04.2012, 14:35
von Bully
CiceroOWL hat geschrieben: denn grundsätzlich sind die Kinder ja die Beitragsschuldner,aber
Hallo,

Die Kinder sind 12 und 17.

beschränkte Geschäftsfähigkeit besteht bei
Personen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr
Ein Geschäftsunfähiger kann demnach nur durch seinen gesetzlichen Vertreter handeln,wie in diesem Fall der Vater für die Kinder.

Ja, und wie heißt es so schön

wer die Musik bestellt, der bezahlt Sie auch

und warum sollte das hier anders sein ?????

Gruß Bully

Verfasst: 10.04.2012, 14:45
von CiceroOWL
Nee das ist ja schon klar, was mich wundert ist das ja nu die Kinder angeschrieben wurden. Eigentlich hätte der Vater als Ansprechpartner hinterlegt sein müssen.

Verfasst: 10.04.2012, 15:07
von chrissy66
Der Vater hat sich geweigert zu zahlen!!!
Daher tritt die AOK direkt an die Kinder...Verträge wurden ja für die Kinder abgeschlossen..lt. AOK.

Es muss doch einen Paragraphen im BGB geben...

Verfasst: 10.04.2012, 15:36
von Czauderna
chrissy66 hat geschrieben:Der Vater hat sich geweigert zu zahlen!!!
Daher tritt die AOK direkt an die Kinder...Verträge wurden ja für die Kinder abgeschlossen..lt. AOK.

Es muss doch einen Paragraphen im BGB geben...
Hallo, spontan fällt mir da §§ 107 - 113 BGB ein - da geht es um die Rechtsfähigkeit - ob da im Umkehrschluß die Zahlungspflicht des(r) Erziehungsberechtigten abzuleiten ist, dafür bin zu wenig juristisch
"angehaucht" - ich glaube bzw. vermute es, weil es eben auch total unsinnig wäre einen 10jährigen mit Vollstreckung für eine Versicherung anzugehen, deren Abschluss er nicht verantworten hat.
Gruß
Czauderna