Vorsorgeleistungen/med. Rehabilitation
Verfasst: 03.04.2012, 16:27
Wann muss welcher Antrag ausgefüllt werden:
- Antrag auf Vorsorgeleistungen
- Verordnung von med. Rehabilitation
Ist es richtig, dass die KK für die Erbringung der Leistungen zuständig sind, wenn der "Antrag auf Vorsorgeleistungen" ausgefüllt wird und beim Antrag auf "med. Rehabilitation" kann auf den Rentenversicherungsträger verwiesen werden.
Mir sind einige Personen bekannt, die zuerst den Antrag auf med. Rehabilitation ausgefüllt haben, dann hat die Kasse auf den Rentenversicherungsträger verwiesen.
Nachdem der Antrag auf Vorsorgeleistungen ausgefüllt wurde, wurde die Maßnahme von der KK genehmigt.
Kann mir jemand mal das erklären, wie sich das verhält?
Liegt es nur an den unterschiedlichen Anträgen, wo doch beides mal das selbe vom Arzt verordnet wurde?
- Antrag auf Vorsorgeleistungen
- Verordnung von med. Rehabilitation
Ist es richtig, dass die KK für die Erbringung der Leistungen zuständig sind, wenn der "Antrag auf Vorsorgeleistungen" ausgefüllt wird und beim Antrag auf "med. Rehabilitation" kann auf den Rentenversicherungsträger verwiesen werden.
Mir sind einige Personen bekannt, die zuerst den Antrag auf med. Rehabilitation ausgefüllt haben, dann hat die Kasse auf den Rentenversicherungsträger verwiesen.
Nachdem der Antrag auf Vorsorgeleistungen ausgefüllt wurde, wurde die Maßnahme von der KK genehmigt.
Kann mir jemand mal das erklären, wie sich das verhält?
Liegt es nur an den unterschiedlichen Anträgen, wo doch beides mal das selbe vom Arzt verordnet wurde?