Aok versucht uns auszufragen ??
Verfasst: 22.03.2012, 18:26
Hallo Krankenkassen Forum,
es ist mein erster Post seit bitte nicht allzustreng mit mir.
Ersteinmal möchte erwähnen das ich mit dem Krankengel und
deren gesetzte und bestimmungen nicht gut vertraut bin.
Meine Mutter ist Chronisch an einem Bandscheibenvorfall
erkrankt, das seit schon ca. 8 Jahre lang.
Sie bekommt sehr strake Schmerzmittel (Tilidin,Fentanyl, Targin)
damit könnte man einen Elefanten einschläfern.
Ich erwähne das damit ihr ungefähr abschätzen könnt,
was für qualen sie erleidet.
Wir waren schon bei Proffesoren,Kliniken,Schmerzkliniken,Kuren,
Heilpraktiker..bzw. alle optionen ausgeschöpft.Und alle sind sich einig,
das sie ohne schmerzmittel nicht auskommt.
Meine Mutter arbeitet als Hausgehilfin bzw. Reinigungskraft.
Ein Erwerbsminderungsrente war nicht möglich,
da der Doktor von der Deutschen Rentenanstallt der Meinung war,
das meine Mutter mindestens 6 Std. arbeiten könnte.
Also haben wir ihr ein Antraggestellt das sie statt 8 Stunden,
nur noch 6 Std arbeitet.Aber ohne starke Medikamente geht das
alles halt nicht.
Das sie bis zu ihrer Rente so arbeiten MUSS, passiert es
das sie manchmal länger wie 6 Wochen Krank wird.
Das passiert im Jahr 2-3 mal.Weil irgendwann der Körper halt mit
den Medikamenten nicht mehr kann.
Bis jetzt wenn sie Krankengeld bezogen hat, hat man ihr einen
schreiben gegeben, wo man seine Bankdaten usw. angibt.
Doch jetzt soll sie wegen 1. Tag...krankengeld bekommen,
doch diesmal hat man ihr viele Papiere mitgegeben.
Wo ich der Meinung bin (kann mich auch irren) das einige fragen
doch nichts mit der Aok zu tun hat.
Gefragt werden zb.:
Der Antragsblatt..wo man zb. seine Bankdaten angibt.(Erklärung zum Kankengeld)
Neu dazu was ich bisher nicht gesehen habe ist:
Ich zitiere mal die fragen:
Üben Sie eine weitere beschäftigung aus ?
Dann eine Anlge zum Krankengeld(da steht)
"
Ich bestätige den erhalt des Merkblattes zum Krankengeld.
Über meine Mitwirkungspflichten, insbesondere über die
regelmäßige(max 14 tägig) und Vorlage des Auszahlscheines innerhalb von 7 Tagen, nach austellung durch meinen Arz sowie mögliche folgen
(Ruhen des Krankengeldes) wurde ich ausführlich aufgeklärt.
Mir ist bekannt, das ich vor Antritt einer Wiedereingliederung
die Aok informiere und die Genehmigung einhole.Andernfalls ruht mein Anspruch auf Krankengeld."
Seit wann muss man die Aok um erlaubniss fragen,
ob man wieder Arbeiten möchte ? Bzw. versuchen möchte ?
Ist fasst so wie eine Eingliederungsvereinbarung von den
Jobcentern, dem ich mal eien freund zu einem Jobcenter begleitet habe.
Im Merkblatt..bzw vereinbarung steht:
Wir sind für sie da...blablabla--
Die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ist unser gemeinsames Ziel.
Wir unterstützen Sie durch individuellen Leistungen und bieten ihnen
eine umfassende persöhnliche Betreuung durch spiziell ausgebildete Fachleute.
Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Beschleunigung notwendiger diagnostik und therapieverfaheren oder um eine
stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsleben geht.
(Macht das nicht normal der Arbeitgeber ?)
Dabei steht uns der Medezinische Dienst Krankenversicherung
(MDK) zur seite.
( Habe mich über die MDK schon hier im forum erkundigt, bzw. gelesen)
Wir helfen ihenen gerne, wenn Sie für andere stellen im Zusammenhang mit ihrer AU Anträge ausfüllen, Anträge auf Medezinische oder
berufliche Rehabilitation,Schwerbehindertenantrag.Selbstverständlich nehmen wir auch kontakt zuanderen Sozialträgern auf.
(Ist das jetzt gut oder schlecht für meine Mutter?)
IHRE Mitwirkungspflichten:
Vor dem Bezug und während dem Bezug von Krankengeld kann auf ihre
Mitwirkung nicht verzichtet werden.Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung der Leistungen erheblich sind.
(Was für Tatsachen ? wieviel muss ich wirklich preisgeben ?
Hört sich wirklich wie der Jobcenter an)
Es kann notwendig werden, dass Sie
- erteilung von Auskünften durch dritten zustimmen
(warum ? wieso MUSS ich irgendwas zustimmen ?
alle infos von Arzt bekommen die doch)
- auf unsere Einladung zu Gesprächen persönlich erscheinen ( ok)
-Termine zur untersuchung bei MDK wahrnehmen (?? warum)
um ihere Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, Behandlungtermine bzw.
Aufnahmetermine nicht eigenmächtig verschieben
(fehlt nur noch das SIe bestimmen zu welchen Artzt meine Mutter gehen
soll, und das er sie gleich wieder gesund schreibt)
Wenn Sie ihren Mitwirkungpflichten nicht nachkommen, kann es Auswirkungen auf ihren Leistunganspruch haben.Unter umständen wird das Krankengeld ganz oder teilweise versagt
(kurz sanktioniert, so hört es sich an --Jobcenter ??? )
Ein Versagen kann zudem auswirkungen zu ihren Krankenversicherungsschutz haben
( also das ist richtig krass)
Mitteilung von änderungen:
Benachrichtigen wenn,
- Arbeit wieder aufnehmen
-sich Änderungenen im Beschäftigunsverhältnis ergeben(kündigung)
- Sie eine Rente beantragen
-ihnen eine Leistung anderen Sozialleistungsträger bewilligt wird
-sich ihre Bankverbindung ändert-
wenn stufenweiseWiedereingliederung geplant wird...auch wenn sie abgebrochen wird.Und man soll wider eine genehmigung von der Aok erforderlich ist.
Nur mit zustimmung der Aok hat man wider ansruch auf Krankengeld.
So jetzt ist es noch nicht zu ende, da soll sie nun auch ihren Arbeitsplatz beschreiben.
Name des Arbeitgebers,
beschäftigt seit,
Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb (????)
Arbeitshaltung:
stehen, sitzen usw..
Heben , tragen
Arbeitorganisation:
Arbeitszeit, regelmäßig frühschicht usw.
Der Beriebsarzt wird gefragt,
aktuelle einschränkungen,
tätigkeit vor arbeitsunfähigkeit.
ausbildung (????? wollen die sie jetzt umschulen )
arbeitsplatzprobleme..
Gut ...meine Mutter hat nichts zu verheimlichen.
Nur würde es mich ärgern...wenn sie mit den Schmerzen..
überall hingehetzt wird.Wie iel muss ich wirklich der AOk
angaben machen, bzw. geht das so in ordnung ...
was die von meiner Mutter wollen.
Ich danke schonmal vorraus für euere gedult..
da ich den Papierkram erledige will ich nichts falsch machen.
Bzw. angaben machen das sie später benachteiligt.
Mfg
Papacino
es ist mein erster Post seit bitte nicht allzustreng mit mir.
Ersteinmal möchte erwähnen das ich mit dem Krankengel und
deren gesetzte und bestimmungen nicht gut vertraut bin.
Meine Mutter ist Chronisch an einem Bandscheibenvorfall
erkrankt, das seit schon ca. 8 Jahre lang.
Sie bekommt sehr strake Schmerzmittel (Tilidin,Fentanyl, Targin)
damit könnte man einen Elefanten einschläfern.
Ich erwähne das damit ihr ungefähr abschätzen könnt,
was für qualen sie erleidet.
Wir waren schon bei Proffesoren,Kliniken,Schmerzkliniken,Kuren,
Heilpraktiker..bzw. alle optionen ausgeschöpft.Und alle sind sich einig,
das sie ohne schmerzmittel nicht auskommt.
Meine Mutter arbeitet als Hausgehilfin bzw. Reinigungskraft.
Ein Erwerbsminderungsrente war nicht möglich,
da der Doktor von der Deutschen Rentenanstallt der Meinung war,
das meine Mutter mindestens 6 Std. arbeiten könnte.
Also haben wir ihr ein Antraggestellt das sie statt 8 Stunden,
nur noch 6 Std arbeitet.Aber ohne starke Medikamente geht das
alles halt nicht.
Das sie bis zu ihrer Rente so arbeiten MUSS, passiert es
das sie manchmal länger wie 6 Wochen Krank wird.
Das passiert im Jahr 2-3 mal.Weil irgendwann der Körper halt mit
den Medikamenten nicht mehr kann.
Bis jetzt wenn sie Krankengeld bezogen hat, hat man ihr einen
schreiben gegeben, wo man seine Bankdaten usw. angibt.
Doch jetzt soll sie wegen 1. Tag...krankengeld bekommen,
doch diesmal hat man ihr viele Papiere mitgegeben.
Wo ich der Meinung bin (kann mich auch irren) das einige fragen
doch nichts mit der Aok zu tun hat.
Gefragt werden zb.:
Der Antragsblatt..wo man zb. seine Bankdaten angibt.(Erklärung zum Kankengeld)
Neu dazu was ich bisher nicht gesehen habe ist:
Ich zitiere mal die fragen:
Üben Sie eine weitere beschäftigung aus ?
Dann eine Anlge zum Krankengeld(da steht)
"
Ich bestätige den erhalt des Merkblattes zum Krankengeld.
Über meine Mitwirkungspflichten, insbesondere über die
regelmäßige(max 14 tägig) und Vorlage des Auszahlscheines innerhalb von 7 Tagen, nach austellung durch meinen Arz sowie mögliche folgen
(Ruhen des Krankengeldes) wurde ich ausführlich aufgeklärt.
Mir ist bekannt, das ich vor Antritt einer Wiedereingliederung
die Aok informiere und die Genehmigung einhole.Andernfalls ruht mein Anspruch auf Krankengeld."
Seit wann muss man die Aok um erlaubniss fragen,
ob man wieder Arbeiten möchte ? Bzw. versuchen möchte ?
Ist fasst so wie eine Eingliederungsvereinbarung von den
Jobcentern, dem ich mal eien freund zu einem Jobcenter begleitet habe.
Im Merkblatt..bzw vereinbarung steht:
Wir sind für sie da...blablabla--
Die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ist unser gemeinsames Ziel.
Wir unterstützen Sie durch individuellen Leistungen und bieten ihnen
eine umfassende persöhnliche Betreuung durch spiziell ausgebildete Fachleute.
Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Beschleunigung notwendiger diagnostik und therapieverfaheren oder um eine
stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsleben geht.
(Macht das nicht normal der Arbeitgeber ?)
Dabei steht uns der Medezinische Dienst Krankenversicherung
(MDK) zur seite.
( Habe mich über die MDK schon hier im forum erkundigt, bzw. gelesen)
Wir helfen ihenen gerne, wenn Sie für andere stellen im Zusammenhang mit ihrer AU Anträge ausfüllen, Anträge auf Medezinische oder
berufliche Rehabilitation,Schwerbehindertenantrag.Selbstverständlich nehmen wir auch kontakt zuanderen Sozialträgern auf.
(Ist das jetzt gut oder schlecht für meine Mutter?)
IHRE Mitwirkungspflichten:
Vor dem Bezug und während dem Bezug von Krankengeld kann auf ihre
Mitwirkung nicht verzichtet werden.Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung der Leistungen erheblich sind.
(Was für Tatsachen ? wieviel muss ich wirklich preisgeben ?
Hört sich wirklich wie der Jobcenter an)
Es kann notwendig werden, dass Sie
- erteilung von Auskünften durch dritten zustimmen
(warum ? wieso MUSS ich irgendwas zustimmen ?
alle infos von Arzt bekommen die doch)
- auf unsere Einladung zu Gesprächen persönlich erscheinen ( ok)
-Termine zur untersuchung bei MDK wahrnehmen (?? warum)
um ihere Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, Behandlungtermine bzw.
Aufnahmetermine nicht eigenmächtig verschieben
(fehlt nur noch das SIe bestimmen zu welchen Artzt meine Mutter gehen
soll, und das er sie gleich wieder gesund schreibt)
Wenn Sie ihren Mitwirkungpflichten nicht nachkommen, kann es Auswirkungen auf ihren Leistunganspruch haben.Unter umständen wird das Krankengeld ganz oder teilweise versagt
(kurz sanktioniert, so hört es sich an --Jobcenter ??? )
Ein Versagen kann zudem auswirkungen zu ihren Krankenversicherungsschutz haben
( also das ist richtig krass)
Mitteilung von änderungen:
Benachrichtigen wenn,
- Arbeit wieder aufnehmen
-sich Änderungenen im Beschäftigunsverhältnis ergeben(kündigung)
- Sie eine Rente beantragen
-ihnen eine Leistung anderen Sozialleistungsträger bewilligt wird
-sich ihre Bankverbindung ändert-
wenn stufenweiseWiedereingliederung geplant wird...auch wenn sie abgebrochen wird.Und man soll wider eine genehmigung von der Aok erforderlich ist.
Nur mit zustimmung der Aok hat man wider ansruch auf Krankengeld.
So jetzt ist es noch nicht zu ende, da soll sie nun auch ihren Arbeitsplatz beschreiben.
Name des Arbeitgebers,
beschäftigt seit,
Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb (????)
Arbeitshaltung:
stehen, sitzen usw..
Heben , tragen
Arbeitorganisation:
Arbeitszeit, regelmäßig frühschicht usw.
Der Beriebsarzt wird gefragt,
aktuelle einschränkungen,
tätigkeit vor arbeitsunfähigkeit.
ausbildung (????? wollen die sie jetzt umschulen )
arbeitsplatzprobleme..
Gut ...meine Mutter hat nichts zu verheimlichen.
Nur würde es mich ärgern...wenn sie mit den Schmerzen..
überall hingehetzt wird.Wie iel muss ich wirklich der AOk
angaben machen, bzw. geht das so in ordnung ...
was die von meiner Mutter wollen.
Ich danke schonmal vorraus für euere gedult..
da ich den Papierkram erledige will ich nichts falsch machen.
Bzw. angaben machen das sie später benachteiligt.
Mfg
Papacino