Hallo Krankenkassen Forum,
es ist mein erster Post seit bitte nicht allzustreng mit mir.
Ersteinmal möchte erwähnen das ich mit dem Krankengel und
deren gesetzte und bestimmungen nicht gut vertraut bin.
Meine Mutter ist Chronisch an einem Bandscheibenvorfall
erkrankt, das seit schon ca. 8 Jahre lang.
Sie bekommt sehr strake Schmerzmittel (Tilidin,Fentanyl, Targin)
damit könnte man einen Elefanten einschläfern.
Ich erwähne das damit ihr ungefähr abschätzen könnt,
was für qualen sie erleidet.
Wir waren schon bei Proffesoren,Kliniken,Schmerzkliniken,Kuren,
Heilpraktiker..bzw. alle optionen ausgeschöpft.Und alle sind sich einig,
das sie ohne schmerzmittel nicht auskommt.
Meine Mutter arbeitet als Hausgehilfin bzw. Reinigungskraft.
Ein Erwerbsminderungsrente war nicht möglich,
da der Doktor von der Deutschen Rentenanstallt der Meinung war,
das meine Mutter mindestens 6 Std. arbeiten könnte.
Also haben wir ihr ein Antraggestellt das sie statt 8 Stunden,
nur noch 6 Std arbeitet.Aber ohne starke Medikamente geht das
alles halt nicht.
Das sie bis zu ihrer Rente so arbeiten MUSS, passiert es
das sie manchmal länger wie 6 Wochen Krank wird.
Das passiert im Jahr 2-3 mal.Weil irgendwann der Körper halt mit
den Medikamenten nicht mehr kann.
Bis jetzt wenn sie Krankengeld bezogen hat, hat man ihr einen
schreiben gegeben, wo man seine Bankdaten usw. angibt.
Doch jetzt soll sie wegen 1. Tag...krankengeld bekommen,
doch diesmal hat man ihr viele Papiere mitgegeben.
Wo ich der Meinung bin (kann mich auch irren) das einige fragen
doch nichts mit der Aok zu tun hat.
Gefragt werden zb.:
Der Antragsblatt..wo man zb. seine Bankdaten angibt.(Erklärung zum Kankengeld)
Neu dazu was ich bisher nicht gesehen habe ist:
Ich zitiere mal die fragen:
Üben Sie eine weitere beschäftigung aus ?
Dann eine Anlge zum Krankengeld(da steht)
"
Ich bestätige den erhalt des Merkblattes zum Krankengeld.
Über meine Mitwirkungspflichten, insbesondere über die
regelmäßige(max 14 tägig) und Vorlage des Auszahlscheines innerhalb von 7 Tagen, nach austellung durch meinen Arz sowie mögliche folgen
(Ruhen des Krankengeldes) wurde ich ausführlich aufgeklärt.
Mir ist bekannt, das ich vor Antritt einer Wiedereingliederung
die Aok informiere und die Genehmigung einhole.Andernfalls ruht mein Anspruch auf Krankengeld."
Seit wann muss man die Aok um erlaubniss fragen,
ob man wieder Arbeiten möchte ? Bzw. versuchen möchte ?
Ist fasst so wie eine Eingliederungsvereinbarung von den
Jobcentern, dem ich mal eien freund zu einem Jobcenter begleitet habe.
Im Merkblatt..bzw vereinbarung steht:
Wir sind für sie da...blablabla--
Die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ist unser gemeinsames Ziel.
Wir unterstützen Sie durch individuellen Leistungen und bieten ihnen
eine umfassende persöhnliche Betreuung durch spiziell ausgebildete Fachleute.
Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Beschleunigung notwendiger diagnostik und therapieverfaheren oder um eine
stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsleben geht.
(Macht das nicht normal der Arbeitgeber ?)
Dabei steht uns der Medezinische Dienst Krankenversicherung
(MDK) zur seite.
( Habe mich über die MDK schon hier im forum erkundigt, bzw. gelesen)
Wir helfen ihenen gerne, wenn Sie für andere stellen im Zusammenhang mit ihrer AU Anträge ausfüllen, Anträge auf Medezinische oder
berufliche Rehabilitation,Schwerbehindertenantrag.Selbstverständlich nehmen wir auch kontakt zuanderen Sozialträgern auf.
(Ist das jetzt gut oder schlecht für meine Mutter?)
IHRE Mitwirkungspflichten:
Vor dem Bezug und während dem Bezug von Krankengeld kann auf ihre
Mitwirkung nicht verzichtet werden.Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung der Leistungen erheblich sind.
(Was für Tatsachen ? wieviel muss ich wirklich preisgeben ?
Hört sich wirklich wie der Jobcenter an)
Es kann notwendig werden, dass Sie
- erteilung von Auskünften durch dritten zustimmen
(warum ? wieso MUSS ich irgendwas zustimmen ?
alle infos von Arzt bekommen die doch)
- auf unsere Einladung zu Gesprächen persönlich erscheinen ( ok)
-Termine zur untersuchung bei MDK wahrnehmen (?? warum)
um ihere Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, Behandlungtermine bzw.
Aufnahmetermine nicht eigenmächtig verschieben
(fehlt nur noch das SIe bestimmen zu welchen Artzt meine Mutter gehen
soll, und das er sie gleich wieder gesund schreibt)
Wenn Sie ihren Mitwirkungpflichten nicht nachkommen, kann es Auswirkungen auf ihren Leistunganspruch haben.Unter umständen wird das Krankengeld ganz oder teilweise versagt
(kurz sanktioniert, so hört es sich an --Jobcenter ??? )
Ein Versagen kann zudem auswirkungen zu ihren Krankenversicherungsschutz haben
( also das ist richtig krass)
Mitteilung von änderungen:
Benachrichtigen wenn,
- Arbeit wieder aufnehmen
-sich Änderungenen im Beschäftigunsverhältnis ergeben(kündigung)
- Sie eine Rente beantragen
-ihnen eine Leistung anderen Sozialleistungsträger bewilligt wird
-sich ihre Bankverbindung ändert-
wenn stufenweiseWiedereingliederung geplant wird...auch wenn sie abgebrochen wird.Und man soll wider eine genehmigung von der Aok erforderlich ist.
Nur mit zustimmung der Aok hat man wider ansruch auf Krankengeld.
So jetzt ist es noch nicht zu ende, da soll sie nun auch ihren Arbeitsplatz beschreiben.
Name des Arbeitgebers,
beschäftigt seit,
Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb (????)
Arbeitshaltung:
stehen, sitzen usw..
Heben , tragen
Arbeitorganisation:
Arbeitszeit, regelmäßig frühschicht usw.
Der Beriebsarzt wird gefragt,
aktuelle einschränkungen,
tätigkeit vor arbeitsunfähigkeit.
ausbildung (????? wollen die sie jetzt umschulen )
arbeitsplatzprobleme..
Gut ...meine Mutter hat nichts zu verheimlichen.
Nur würde es mich ärgern...wenn sie mit den Schmerzen..
überall hingehetzt wird.Wie iel muss ich wirklich der AOk
angaben machen, bzw. geht das so in ordnung ...
was die von meiner Mutter wollen.
Ich danke schonmal vorraus für euere gedult..
da ich den Papierkram erledige will ich nichts falsch machen.
Bzw. angaben machen das sie später benachteiligt.
Mfg
Papacino
Aok versucht uns auszufragen ??
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
zunächst einmal ist es viel, was die AOK da so wissen will, aber ich sehe da rechtlich kein Problem.
Das mit den Auskünften und den Mitwirkungspflicheten regeln die §§ 60 im SGB I. Insofern ist es "nur" eine Art Belehrung über die gesetzlichen Pflichten, dass Deine Mutter nicht nachher sagt "wußte ich nicht". Denn wir wissen von Justizia "Nichtwissen schützt nicht vor Strafe".
Dass sie Angeben zur Tätigkeit Deiner Mutter haben wollen ist zwingend, denn Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Versicherte/ein Versicherter aufgrund von Krankheit ihre/seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das heißt: Krankheit allein ist noch nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Quelle: mdk-nordrhein.de/744.htm
Das mit der weiteren Beschäftigung ist ebenfalls eine wichtige Inforamtion, denn während der AU darf Deine Mutter nicht arbeiten. Insofern würde die AOK sie auf diesen Umstand hinweisen. Denn Infos über Minijobs hat die AOK nicht.
Was die Wiedereingliederungsmaßnahme angeht: Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht rechtlich weiter Arbeitsunfähigkeit. Insofern ist sie zustimmungspflichtig von der Kasse. Wer die Musik bezahlt, der bestimmt sie auch, oder? Ansonsten könnten Deine Mutter, der Arbeitgeber und der Arzt ja einen total unsinnigen Wiedereingliederungsplan erstellen, und die AOK muss dann nur zusehen und zahlen. So funktioniert es nicht, so eine Maßnahme muss auch ziegerichtet geplant sein.
Was das Einreichen von Auszahlscheinen angeht hat jede Kasse da so ihre eigenen Modalitäten. Aus der Praxis kann ich nur sagen, wie mans macht, macht man falsch. Manche kapieren den Ablauf auch 1,5 Jahre nicht, manche sind so knapp bei Kasse, dass sie alle 3 Tage Geld brauchen (die Überweisungskosten tragen schließlich die anderen Versicherten und der Arbeitgeber zahlt Gehalt ja auch nicht 10 x im Monat aus...) und wieder andere reichen nur einmal im Monat zum Monatsende was ein und von denen hört und sieht man sonst nichts. Wenn die AOK das so möchte, dann reiche es genauso ein, wie sie schreiben. Das erspart Ärger. Und dass die AOK auch knallhart ist, kann man hier in anderen Fällen nachlesen.
Das Beratungsangebot hat natürlich 2 Seiten. Einerseits kann es eine Hilfe sein, andererseits verfolgt die AOK auch sicher ein Ziel im Krankengeldmanagement.
Auf eine medizinische Diskussion kann und will ich mich hier nicht einlassen. Genausowenig kann ich beurteilen, wie viele Stunden Deine Mutter wirklich noch arbeiten kann, oder ob sie eine "Rente verdient".
Wenn Deine Mutter ein Beratungsgespräch bei der AOK wahrnehmen will, dann solltest Du als Zeugin mitgehen und Notizen machen.
Ich persönlich glaube, dass alles nur 08/15 im Moment ist, der Schwung Formulare halt . Wie heißt es so schön: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare!
LG, Fee
zunächst einmal ist es viel, was die AOK da so wissen will, aber ich sehe da rechtlich kein Problem.
Das mit den Auskünften und den Mitwirkungspflicheten regeln die §§ 60 im SGB I. Insofern ist es "nur" eine Art Belehrung über die gesetzlichen Pflichten, dass Deine Mutter nicht nachher sagt "wußte ich nicht". Denn wir wissen von Justizia "Nichtwissen schützt nicht vor Strafe".
Dass sie Angeben zur Tätigkeit Deiner Mutter haben wollen ist zwingend, denn Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Versicherte/ein Versicherter aufgrund von Krankheit ihre/seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das heißt: Krankheit allein ist noch nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Quelle: mdk-nordrhein.de/744.htm
Das mit der weiteren Beschäftigung ist ebenfalls eine wichtige Inforamtion, denn während der AU darf Deine Mutter nicht arbeiten. Insofern würde die AOK sie auf diesen Umstand hinweisen. Denn Infos über Minijobs hat die AOK nicht.
Was die Wiedereingliederungsmaßnahme angeht: Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht rechtlich weiter Arbeitsunfähigkeit. Insofern ist sie zustimmungspflichtig von der Kasse. Wer die Musik bezahlt, der bestimmt sie auch, oder? Ansonsten könnten Deine Mutter, der Arbeitgeber und der Arzt ja einen total unsinnigen Wiedereingliederungsplan erstellen, und die AOK muss dann nur zusehen und zahlen. So funktioniert es nicht, so eine Maßnahme muss auch ziegerichtet geplant sein.
Was das Einreichen von Auszahlscheinen angeht hat jede Kasse da so ihre eigenen Modalitäten. Aus der Praxis kann ich nur sagen, wie mans macht, macht man falsch. Manche kapieren den Ablauf auch 1,5 Jahre nicht, manche sind so knapp bei Kasse, dass sie alle 3 Tage Geld brauchen (die Überweisungskosten tragen schließlich die anderen Versicherten und der Arbeitgeber zahlt Gehalt ja auch nicht 10 x im Monat aus...) und wieder andere reichen nur einmal im Monat zum Monatsende was ein und von denen hört und sieht man sonst nichts. Wenn die AOK das so möchte, dann reiche es genauso ein, wie sie schreiben. Das erspart Ärger. Und dass die AOK auch knallhart ist, kann man hier in anderen Fällen nachlesen.
Das Beratungsangebot hat natürlich 2 Seiten. Einerseits kann es eine Hilfe sein, andererseits verfolgt die AOK auch sicher ein Ziel im Krankengeldmanagement.
Auf eine medizinische Diskussion kann und will ich mich hier nicht einlassen. Genausowenig kann ich beurteilen, wie viele Stunden Deine Mutter wirklich noch arbeiten kann, oder ob sie eine "Rente verdient".
Wenn Deine Mutter ein Beratungsgespräch bei der AOK wahrnehmen will, dann solltest Du als Zeugin mitgehen und Notizen machen.
Ich persönlich glaube, dass alles nur 08/15 im Moment ist, der Schwung Formulare halt . Wie heißt es so schön: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare!
LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 22.03.2012, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
Wow..ein eine reichhaltige Antwort dankeKrankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
zunächst einmal ist es viel, was die AOK da so wissen will, aber ich sehe da rechtlich kein Problem.
Das mit den Auskünften und den Mitwirkungspflicheten regeln die §§ 60 im SGB I. Insofern ist es "nur" eine Art Belehrung über die gesetzlichen Pflichten, dass Deine Mutter nicht nachher sagt "wußte ich nicht". Denn wir wissen von Justizia "Nichtwissen schützt nicht vor Strafe".
Dass sie Angeben zur Tätigkeit Deiner Mutter haben wollen ist zwingend, denn Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Versicherte/ein Versicherter aufgrund von Krankheit ihre/seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das heißt: Krankheit allein ist noch nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Quelle: mdk-nordrhein.de/744.htm
Das mit der weiteren Beschäftigung ist ebenfalls eine wichtige Inforamtion, denn während der AU darf Deine Mutter nicht arbeiten. Insofern würde die AOK sie auf diesen Umstand hinweisen. Denn Infos über Minijobs hat die AOK nicht.
Was die Wiedereingliederungsmaßnahme angeht: Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht rechtlich weiter Arbeitsunfähigkeit. Insofern ist sie zustimmungspflichtig von der Kasse. Wer die Musik bezahlt, der bestimmt sie auch, oder? Ansonsten könnten Deine Mutter, der Arbeitgeber und der Arzt ja einen total unsinnigen Wiedereingliederungsplan erstellen, und die AOK muss dann nur zusehen und zahlen. So funktioniert es nicht, so eine Maßnahme muss auch ziegerichtet geplant sein.
Was das Einreichen von Auszahlscheinen angeht hat jede Kasse da so ihre eigenen Modalitäten. Aus der Praxis kann ich nur sagen, wie mans macht, macht man falsch. Manche kapieren den Ablauf auch 1,5 Jahre nicht, manche sind so knapp bei Kasse, dass sie alle 3 Tage Geld brauchen (die Überweisungskosten tragen schließlich die anderen Versicherten und der Arbeitgeber zahlt Gehalt ja auch nicht 10 x im Monat aus...) und wieder andere reichen nur einmal im Monat zum Monatsende was ein und von denen hört und sieht man sonst nichts. Wenn die AOK das so möchte, dann reiche es genauso ein, wie sie schreiben. Das erspart Ärger. Und dass die AOK auch knallhart ist, kann man hier in anderen Fällen nachlesen.
Das Beratungsangebot hat natürlich 2 Seiten. Einerseits kann es eine Hilfe sein, andererseits verfolgt die AOK auch sicher ein Ziel im Krankengeldmanagement.
Auf eine medizinische Diskussion kann und will ich mich hier nicht einlassen. Genausowenig kann ich beurteilen, wie viele Stunden Deine Mutter wirklich noch arbeiten kann, oder ob sie eine "Rente verdient".
Wenn Deine Mutter ein Beratungsgespräch bei der AOK wahrnehmen will, dann solltest Du als Zeugin mitgehen und Notizen machen.
Ich persönlich glaube, dass alles nur 08/15 im Moment ist, der Schung Formulare halt . Wie heißt es so schön: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare!
LG, Fee
Wenn jemand noch was hinzufügen möchte,
nehme ich es dankend an.
Wenn das der Standart prozedur ist, was bei allen
gleich ist, wäre es mir egal.
Meine Mutter hat keinen nebenjob, oder erschleicht sich
sonstige leistungen.
Also wäre es so ok...und man kannn es ohne bedenken
ausfüllen und unterschreiben ?