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krankengeld nur solange wie alg 1

Verfasst: 20.03.2012, 13:31
von ardiana1991
gelöscht

Verfasst: 20.03.2012, 13:50
von Bully
Hallo ardiana 1991,

das hattest Du doch schon mal eingestellt, :)

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt54 ... sc&start=0

Gruß Bully

Verfasst: 20.03.2012, 17:42
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn die Arbeitsunfähigkeit und der Krankengeldanspruch vor Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 eingetretenn ist, dann besteht weiterhin der Krankengeldanspruch und die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V.

Es gibt einige Kassen, vor allem aus Erzählungen hier - die AOK, die dann das Recht sehr kreativ auslegt und den Krankengeldanspruch verneint, weil man ohne AU auch in Hartz IV gefallen wäre. Rechtlich nicht haltbar, aber nicht alle wehren sich.

Ich empfehle Deiner Freundin, dass sie sich (wenn hoffentlich rechtschutzversichert) einen Anwalt nimmt, oder den VDK oder ggf. die Gewerkschaft und sich ihr Krankengeld "holt".

LG, Fee

Verfasst: 21.03.2012, 13:24
von ardiana1991
gelöscht

Verfasst: 21.03.2012, 13:39
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.