krankengeld nur solange wie alg 1

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ardiana1991
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Registriert: 03.11.2011, 23:06

krankengeld nur solange wie alg 1

Beitrag von ardiana1991 » 20.03.2012, 13:31

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Bully
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Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 20.03.2012, 13:50

Hallo ardiana 1991,

das hattest Du doch schon mal eingestellt, :)

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt54 ... sc&start=0

Gruß Bully

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 20.03.2012, 17:42

Hallo,

wenn die Arbeitsunfähigkeit und der Krankengeldanspruch vor Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 eingetretenn ist, dann besteht weiterhin der Krankengeldanspruch und die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V.

Es gibt einige Kassen, vor allem aus Erzählungen hier - die AOK, die dann das Recht sehr kreativ auslegt und den Krankengeldanspruch verneint, weil man ohne AU auch in Hartz IV gefallen wäre. Rechtlich nicht haltbar, aber nicht alle wehren sich.

Ich empfehle Deiner Freundin, dass sie sich (wenn hoffentlich rechtschutzversichert) einen Anwalt nimmt, oder den VDK oder ggf. die Gewerkschaft und sich ihr Krankengeld "holt".

LG, Fee

ardiana1991
Beiträge: 80
Registriert: 03.11.2011, 23:06

Beitrag von ardiana1991 » 21.03.2012, 13:24

gelöscht
Zuletzt geändert von ardiana1991 am 28.05.2012, 00:53, insgesamt 2-mal geändert.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2012, 13:39

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