Einkommensnachweis bei Härtefallregelung
Verfasst: 12.03.2012, 17:30
Hallo,
gibt es eine allgemein vorgeschriebene Form, wie ein Einkommensnachweis zu erbringen ist? Konkret handelt es sich um Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V, in dem bereits ex lege ein Härtefall zu unterstellen ist (§ 55 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Der in Frage stehende Betrag belief sich auf 48 EUR und bezog sich auf die ad hoc-Reparatur einer gebrochenen Zahnprothese, und die zuvor "genehmigen zu lassen" der Betreute aus begreiflichen Gründen unterlies.
Angeblich setzen sich die AOKs generell darüber hinweg, und im gegenständlichen Fall wurden die beiden letzten Grundsicherungsbescheide als Nachweis gefordert. Erst im Verlauf der entstandenen Auseinandersetzungen mit "Schützenhilfe" durch Textmaterial vom BMG wurde eingelenkt und "aus Kulanz" darauf verzichtet.
Es wäre jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, diese Frage ein für allemal zu klären. Gibt es dazu gerichtliche Urteile?
gibt es eine allgemein vorgeschriebene Form, wie ein Einkommensnachweis zu erbringen ist? Konkret handelt es sich um Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V, in dem bereits ex lege ein Härtefall zu unterstellen ist (§ 55 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Der in Frage stehende Betrag belief sich auf 48 EUR und bezog sich auf die ad hoc-Reparatur einer gebrochenen Zahnprothese, und die zuvor "genehmigen zu lassen" der Betreute aus begreiflichen Gründen unterlies.
Angeblich setzen sich die AOKs generell darüber hinweg, und im gegenständlichen Fall wurden die beiden letzten Grundsicherungsbescheide als Nachweis gefordert. Erst im Verlauf der entstandenen Auseinandersetzungen mit "Schützenhilfe" durch Textmaterial vom BMG wurde eingelenkt und "aus Kulanz" darauf verzichtet.
Es wäre jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, diese Frage ein für allemal zu klären. Gibt es dazu gerichtliche Urteile?