Mutterschaftsgeld bei vorangegangenen Krankengeldbezug
Verfasst: 11.03.2012, 16:21
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und mir wird weiter geholfen....
ich habe ende okt. 2011 meine kündigung bekommen zum 31.12.11 und war ab 1.1.11 krank geschrieben, ende nov. habe ich erfahren das ich schwanger bin und wurde wegen Bluthochdruck gleich weiter krank geschrieben.
Beim Amt hatte ich mich pers. gleich zum 1.1.12 arbeitslos gemeldet, da ich aber weiter krank geschrieben wurde, habe ich dort bescheid gegeben, und die sagten das jetzt nicht sie sondern die kk weiter für mich zuständig ist, und wenn ich wieder gesund bin ich mich dort beim amt gleich wieder melden müsste, ist ja klar.
Nun so wie es aussieht werde ich bis zur Schutzfrist krank geschrieben werden, nun habe ich heute erfahren das ich deshalb auch kein Mutterschaftsgeld bekomme.
Ich bekäme welches wenn ich arbeitslos wäre, ist ja eine frechheit.
Ich sollte mich Familien versichern lassen ab Beginn der Schutzfrist, bin ich aber Familien versichert ab Schutzfrist stände mir ja sowieso nix zu.
Ich dachte ich bekäme die Höhe des Krankengeldes oder 13 Euro am Tag an Mutterschaftsgeld.
Finde ich ja ne riesen sauerei, arbeitlose hingegen bekommen das Geld.
Ist dem wirklich so?
Danke für weitere Antworten.
ich hoffe ich bin hier richtig und mir wird weiter geholfen....
ich habe ende okt. 2011 meine kündigung bekommen zum 31.12.11 und war ab 1.1.11 krank geschrieben, ende nov. habe ich erfahren das ich schwanger bin und wurde wegen Bluthochdruck gleich weiter krank geschrieben.
Beim Amt hatte ich mich pers. gleich zum 1.1.12 arbeitslos gemeldet, da ich aber weiter krank geschrieben wurde, habe ich dort bescheid gegeben, und die sagten das jetzt nicht sie sondern die kk weiter für mich zuständig ist, und wenn ich wieder gesund bin ich mich dort beim amt gleich wieder melden müsste, ist ja klar.
Nun so wie es aussieht werde ich bis zur Schutzfrist krank geschrieben werden, nun habe ich heute erfahren das ich deshalb auch kein Mutterschaftsgeld bekomme.
Ich bekäme welches wenn ich arbeitslos wäre, ist ja eine frechheit.
Ich sollte mich Familien versichern lassen ab Beginn der Schutzfrist, bin ich aber Familien versichert ab Schutzfrist stände mir ja sowieso nix zu.
Ich dachte ich bekäme die Höhe des Krankengeldes oder 13 Euro am Tag an Mutterschaftsgeld.
Finde ich ja ne riesen sauerei, arbeitlose hingegen bekommen das Geld.
Ist dem wirklich so?
Danke für weitere Antworten.