Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und mir wird weiter geholfen....
ich habe ende okt. 2011 meine kündigung bekommen zum 31.12.11 und war ab 1.1.11 krank geschrieben, ende nov. habe ich erfahren das ich schwanger bin und wurde wegen Bluthochdruck gleich weiter krank geschrieben.
Beim Amt hatte ich mich pers. gleich zum 1.1.12 arbeitslos gemeldet, da ich aber weiter krank geschrieben wurde, habe ich dort bescheid gegeben, und die sagten das jetzt nicht sie sondern die kk weiter für mich zuständig ist, und wenn ich wieder gesund bin ich mich dort beim amt gleich wieder melden müsste, ist ja klar.
Nun so wie es aussieht werde ich bis zur Schutzfrist krank geschrieben werden, nun habe ich heute erfahren das ich deshalb auch kein Mutterschaftsgeld bekomme.
Ich bekäme welches wenn ich arbeitslos wäre, ist ja eine frechheit.
Ich sollte mich Familien versichern lassen ab Beginn der Schutzfrist, bin ich aber Familien versichert ab Schutzfrist stände mir ja sowieso nix zu.
Ich dachte ich bekäme die Höhe des Krankengeldes oder 13 Euro am Tag an Mutterschaftsgeld.
Finde ich ja ne riesen sauerei, arbeitlose hingegen bekommen das Geld.
Ist dem wirklich so?
Danke für weitere Antworten.
Mutterschaftsgeld bei vorangegangenen Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
Re: Mutterschaftsgeld bei vorangegangenen Krankengeldbezug
Nein, m.E. nicht.frapareis hat geschrieben: Ist dem wirklich so?
Voraussetzung für den Bezug von Mutterschaftsgeld ist nach § 200 RVO entweder 1. ein Beschäftigungsverhältnis und eine Mitgliedschaft (dies kann auch eine Mitgliedschaft als Studentin oder Rentnerin sein) oder 2. eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bei Beginn der Schutzfrist.
Wenn bis zu Beginn der Schutzfrist Arbeitsunfähigkeit besteht und damit bis dahin auch Krankengeld bezogen wird, trifft m.E. die 2. Variante zu. Damit bestände Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
MfG
ratte1
Hallo, ja, sehe ich so - wobei die Aussage des IKK-Mitarbeiters falsch ist, wenn die Mitgliedschaft ruhen würde, gäbe es auch keine Leistungen (ausgenommen der nachgehende Leistungsanspruch, aber das trifft ja hier nicht zu, und auch da würde die Mitgliedschaft nicht ruhen, sondern einfach nicht bestehen.).frapareis hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Laut Aussage von einem Bekannten der bei der IKK
arbeitet, würde meine Versicherung ruhen, da ich Krankengeld erhalte.
Das heisst ich würde Mutterschaftsgeld in Höhe meines Krankengeldes bekommen?
Gruss
Czauderna