Ruhender Leistungsanspruch
Verfasst: 04.02.2012, 00:48
Hallo,
da das Thema gerade wieder aktuell ist beschäftigt es mich. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welche Leistungen eine Krankenkasse bei einem ruhendem Leistungsanspruch (mehr als 2 Monate keine Beitragszahlung) gewähren darf oder auch nicht?
Was ist mit Leistungen zur Rehabilitation?
Wird das überall gleich geregelt oder handhabt das jede Krankenkasse individuell?
da das Thema gerade wieder aktuell ist beschäftigt es mich. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welche Leistungen eine Krankenkasse bei einem ruhendem Leistungsanspruch (mehr als 2 Monate keine Beitragszahlung) gewähren darf oder auch nicht?
Was ist mit Leistungen zur Rehabilitation?
Wird das überall gleich geregelt oder handhabt das jede Krankenkasse individuell?