Hallo,
da das Thema gerade wieder aktuell ist beschäftigt es mich. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welche Leistungen eine Krankenkasse bei einem ruhendem Leistungsanspruch (mehr als 2 Monate keine Beitragszahlung) gewähren darf oder auch nicht?
Was ist mit Leistungen zur Rehabilitation?
Wird das überall gleich geregelt oder handhabt das jede Krankenkasse individuell?
Ruhender Leistungsanspruch
Moderatoren: Czauderna, Karsten
http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/19/4.html
Sehr kompliziertes Thema.
Grundsätzlichist alles was lebendberohlich ist zu behaneldn z. b Lungenentzüdung usw. Eine Reha da wird es schwierig. sollten nämlich Beiträge mehr als 5 Jahre zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sein ist diese zuständig.
Es gibt da auch ein Rundschreiben des Spitzenverband Bund zu.
[2] Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, sind vom Ruhen ausgenommen. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
Sehr kompliziertes Thema.
Grundsätzlichist alles was lebendberohlich ist zu behaneldn z. b Lungenentzüdung usw. Eine Reha da wird es schwierig. sollten nämlich Beiträge mehr als 5 Jahre zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sein ist diese zuständig.
Es gibt da auch ein Rundschreiben des Spitzenverband Bund zu.
[2] Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, sind vom Ruhen ausgenommen. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.