Kur über Kasse, wenn Rententräger Reha ablehnt?
Verfasst: 26.01.2012, 14:09
Hallo ins Forum,
ich bin noch neu im Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin schon länger krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse hat mich zum MDK geschickt. Dieser hat mich weiter für arbeitsunfähig begutachtet und mir geraten einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen.
Ich habe deshalb kurz nach der MDK-Begutachtung ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir gesagt wird, den Reha-Antrag beim Rententräger in einer bestimmten Frist (10 Wochen) zu stellen. Ich habe das auch für ratsam empfunden, und habe deshalb den Antrag beim Rententräger entsprechend gestellt.
Der Rententräger hat den Antrag jetzt abgelehnt weil die 4-Jahres-Frist seit der letzten Reha noch nicht abgelaufen ist und aus krankheitsbildlicher Sicht eine Reha nicht notwendig sei.
Ich frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch einzureichen. Und ob ich wegen der Ablehnung vielleicht eine Kur über die Krankenkasse machen kann, auch wenn die 4-Jahres-Frist ja auch für die Krankenkasse gilt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Reha innerhalb der 4 Jahre bewilligt zu bekommen?
ich bin noch neu im Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin schon länger krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse hat mich zum MDK geschickt. Dieser hat mich weiter für arbeitsunfähig begutachtet und mir geraten einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen.
Ich habe deshalb kurz nach der MDK-Begutachtung ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir gesagt wird, den Reha-Antrag beim Rententräger in einer bestimmten Frist (10 Wochen) zu stellen. Ich habe das auch für ratsam empfunden, und habe deshalb den Antrag beim Rententräger entsprechend gestellt.
Der Rententräger hat den Antrag jetzt abgelehnt weil die 4-Jahres-Frist seit der letzten Reha noch nicht abgelaufen ist und aus krankheitsbildlicher Sicht eine Reha nicht notwendig sei.
Ich frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch einzureichen. Und ob ich wegen der Ablehnung vielleicht eine Kur über die Krankenkasse machen kann, auch wenn die 4-Jahres-Frist ja auch für die Krankenkasse gilt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Reha innerhalb der 4 Jahre bewilligt zu bekommen?