Kur über Kasse, wenn Rententräger Reha ablehnt?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Kur über Kasse, wenn Rententräger Reha ablehnt?
Hallo ins Forum,
ich bin noch neu im Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin schon länger krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse hat mich zum MDK geschickt. Dieser hat mich weiter für arbeitsunfähig begutachtet und mir geraten einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen.
Ich habe deshalb kurz nach der MDK-Begutachtung ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir gesagt wird, den Reha-Antrag beim Rententräger in einer bestimmten Frist (10 Wochen) zu stellen. Ich habe das auch für ratsam empfunden, und habe deshalb den Antrag beim Rententräger entsprechend gestellt.
Der Rententräger hat den Antrag jetzt abgelehnt weil die 4-Jahres-Frist seit der letzten Reha noch nicht abgelaufen ist und aus krankheitsbildlicher Sicht eine Reha nicht notwendig sei.
Ich frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch einzureichen. Und ob ich wegen der Ablehnung vielleicht eine Kur über die Krankenkasse machen kann, auch wenn die 4-Jahres-Frist ja auch für die Krankenkasse gilt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Reha innerhalb der 4 Jahre bewilligt zu bekommen?
ich bin noch neu im Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin schon länger krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse hat mich zum MDK geschickt. Dieser hat mich weiter für arbeitsunfähig begutachtet und mir geraten einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen.
Ich habe deshalb kurz nach der MDK-Begutachtung ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir gesagt wird, den Reha-Antrag beim Rententräger in einer bestimmten Frist (10 Wochen) zu stellen. Ich habe das auch für ratsam empfunden, und habe deshalb den Antrag beim Rententräger entsprechend gestellt.
Der Rententräger hat den Antrag jetzt abgelehnt weil die 4-Jahres-Frist seit der letzten Reha noch nicht abgelaufen ist und aus krankheitsbildlicher Sicht eine Reha nicht notwendig sei.
Ich frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch einzureichen. Und ob ich wegen der Ablehnung vielleicht eine Kur über die Krankenkasse machen kann, auch wenn die 4-Jahres-Frist ja auch für die Krankenkasse gilt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Reha innerhalb der 4 Jahre bewilligt zu bekommen?
Re: Kur über Kasse, wenn Rententräger Reha ablehnt?
wildwasser hat geschrieben:Hallo ins Forum,
ich bin noch neu im Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin schon länger krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Die Krankenkasse hat mich zum MDK geschickt. Dieser hat mich weiter für arbeitsunfähig begutachtet und mir geraten einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen.
Ich habe deshalb kurz nach der MDK-Begutachtung ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, in dem mir gesagt wird, den Reha-Antrag beim Rententräger in einer bestimmten Frist (10 Wochen) zu stellen. Ich habe das auch für ratsam empfunden, und habe deshalb den Antrag beim Rententräger entsprechend gestellt.
Der Rententräger hat den Antrag jetzt abgelehnt weil die 4-Jahres-Frist seit der letzten Reha noch nicht abgelaufen ist und aus krankheitsbildlicher Sicht eine Reha nicht notwendig sei.
Ich frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch einzureichen. Und ob ich wegen der Ablehnung vielleicht eine Kur über die Krankenkasse machen kann, auch wenn die 4-Jahres-Frist ja auch für die Krankenkasse gilt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Reha innerhalb der 4 Jahre bewilligt zu bekommen?
Hallo,
beides ist möglich - eine neue Reha innerhalb der 4 Jahresfrist, aber auch
eine Reha. zu Lasten der Kasse wenn der RV-Träger ablehnt.
Ich empfehle dir dringend, dich hier mit deiner Kasse in Verbindung zu setzen.
Die Kasse ist natürlich daran interessiert dass du die Reha über den RV-Träger machst, deshalb wird Sie ggf. dem RV-Träger (mit deinem Einverständnis) das MDK-Gutachten zukommen lassen, zusammen mit deinem Widerspruch.
Daraus gehen die Gründe hervor, warum dieser deine Erwerbsfähigkeit bedroht bzw. gefährdet sieht.
Die Reha über die Kasse wäre eine weitere Option, dass dürfte dann, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hätte, die logische Folge sein, denn dass die Reha.
notwendig ist, ergibt sich eben aus der Tatsache, dass die Kasse dich zu Antragstellung aufgefordert hat.
Gegenüber dem RV-Träger nichts ohne die Bewilligung der Kasse machen, du gefährdest evtl. deinen Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna
Grundsätzlich ist in diesem Fall die Krankenkasse zur Beratung verpflichtet, da du ja durch Krankenkasse Leistungen erhälst. Allerdings den Widerspruch darf sie für dich nicht stellen. Aber Sie kann beim RV Träger Dampf machen und anfragen wieso denn die Reha abgelehnt wurde. Am besten schreibst du den Widerspruch und informierst deine Kasse darüber.
Gruss.
jochen
Gruss.
jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 27.01.2012, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.