Probleme mit der Kasse
Verfasst: 16.01.2012, 19:34
Hallo
Ich hoffe irgend jemand kann mir weiter helfen und zwar bin ich 2011 april am 7 ausgesteuert gewesen war auch beim arbeitsamt bis 17.7.20011 habe ich alg.1 bekommen danach habe ich bis 27.11.11gearbeitet wieder und ab 28.11.11 war ich wieder krank da hat mir mein arbeit geber 6 wochen bezahlt dann were ich bei der kasse aber die sagen ich solle zur argentur für arbeit von dennen bekomme ich nichts stimmt das so?
-bei eintritt der erneuten arbeitsunfähigkeit muss eine versicherung mit anspruch auf krankengeld bestehen oder
-zwischen dem ablauf des krankengeldanspruch nach 78 wochen und dem erneuten eintritt von arbeitsunfähigkeit muss ein zeitraum von mindestens 6 monaten liegen,in denen der versicherte nicht wegen der bisherigen krankheit arbeitsunfähig war und auserdem entweder erwerbstätig war oder der arbeitvermittlung zur verfügung stand.
das steht auf dem brief von der kasse aber ich stand doch der arbeitsvermittlung zur verfügbar am 8.4 bis 17.7 beim arbeitsamt danach habe ich gearbeitet bis 28.11 müste ich kein krankengeld wieder bekommen den meine blockfrist war 2.6.08-1.6.11??????? :? :? :?
Ich hoffe irgend jemand kann mir weiter helfen und zwar bin ich 2011 april am 7 ausgesteuert gewesen war auch beim arbeitsamt bis 17.7.20011 habe ich alg.1 bekommen danach habe ich bis 27.11.11gearbeitet wieder und ab 28.11.11 war ich wieder krank da hat mir mein arbeit geber 6 wochen bezahlt dann were ich bei der kasse aber die sagen ich solle zur argentur für arbeit von dennen bekomme ich nichts stimmt das so?
-bei eintritt der erneuten arbeitsunfähigkeit muss eine versicherung mit anspruch auf krankengeld bestehen oder
-zwischen dem ablauf des krankengeldanspruch nach 78 wochen und dem erneuten eintritt von arbeitsunfähigkeit muss ein zeitraum von mindestens 6 monaten liegen,in denen der versicherte nicht wegen der bisherigen krankheit arbeitsunfähig war und auserdem entweder erwerbstätig war oder der arbeitvermittlung zur verfügung stand.
das steht auf dem brief von der kasse aber ich stand doch der arbeitsvermittlung zur verfügbar am 8.4 bis 17.7 beim arbeitsamt danach habe ich gearbeitet bis 28.11 müste ich kein krankengeld wieder bekommen den meine blockfrist war 2.6.08-1.6.11??????? :? :? :?