Probleme mit der Kasse

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Hayalgözlüm
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Probleme mit der Kasse

Beitrag von Hayalgözlüm » 16.01.2012, 19:34

Hallo
Ich hoffe irgend jemand kann mir weiter helfen und zwar bin ich 2011 april am 7 ausgesteuert gewesen war auch beim arbeitsamt bis 17.7.20011 habe ich alg.1 bekommen danach habe ich bis 27.11.11gearbeitet wieder und ab 28.11.11 war ich wieder krank da hat mir mein arbeit geber 6 wochen bezahlt dann were ich bei der kasse aber die sagen ich solle zur argentur für arbeit von dennen bekomme ich nichts stimmt das so?

-bei eintritt der erneuten arbeitsunfähigkeit muss eine versicherung mit anspruch auf krankengeld bestehen oder
-zwischen dem ablauf des krankengeldanspruch nach 78 wochen und dem erneuten eintritt von arbeitsunfähigkeit muss ein zeitraum von mindestens 6 monaten liegen,in denen der versicherte nicht wegen der bisherigen krankheit arbeitsunfähig war und auserdem entweder erwerbstätig war oder der arbeitvermittlung zur verfügung stand.

das steht auf dem brief von der kasse aber ich stand doch der arbeitsvermittlung zur verfügbar am 8.4 bis 17.7 beim arbeitsamt danach habe ich gearbeitet bis 28.11 müste ich kein krankengeld wieder bekommen den meine blockfrist war 2.6.08-1.6.11??????? :? :? :?

Hayalgözlüm
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Beitrag von Hayalgözlüm » 16.01.2012, 20:57

Kann mir dazu keine etwas sagen es wäre wichtig den ich muss morgen früh zum amt :( :(

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2012, 21:13

Hallo,
so wie geschildert, würde ich auch sagen, dass hier ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, beginnend ab 28.11.2011 für maximal 78 Wochen besteht.
Da sollte die Kasse mal eine detaillierte Begründung für die Ablehnung schreiben,
ich muss allerdings betonen, dass ich mich natürlich nur auf das beziehen kann, was du geschrieben hast.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 16.01.2012, 21:33

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
so wie geschildert, würde ich auch sagen, dass hier ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, beginnend ab 28.11.2011 für maximal 78 Wochen besteht.
Da sollte die Kasse mal eine detaillierte Begründung für die Ablehnung schreiben,
ich muss allerdings betonen, dass ich mich natürlich nur auf das beziehen kann, was du geschrieben hast.
Zunächst wäre zu klären, ob es sich um eine neue Erkrankung handelt und die alte Erkrankung keine Arbeitsunfähigkeit mehr bedingt. Sollte das der Fall sein, besteht ein neuer Anspruch.

Wenn es sich um diesselbe Krankheitsursache handelt, gilt: Der neue Anspruch setzt auch voraus, dass eine neue Blockfrist begonnen hat. Dieses kann man dem Beitrag aber nicht entnehmen.

Daher die Frage an den TE: Von wann bis wann lief die Blockfrist ?

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2012, 21:36

Hallo Ratte 1,

hat er geschrieben 02.06.2008 - 01.06.2011 ????

Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 16.01.2012, 21:38

Czauderna hat geschrieben:Hallo Ratte 1,

hat er geschrieben 02.06.2008 - 01.06.2011 ????
Ist schon blöd, wenn man nur die Ersatzbrille aufhat, sorry.

MfG
ratte1

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.01.2012, 21:45

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Hayalgözlüm
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Beitrag von Hayalgözlüm » 16.01.2012, 21:49

Hallo noch einmal
danke für eure antworten aber das was ich geschrieben habe steht auf dem brief was ich von der kasse erhalten habe
weil ich ja vom 8.4 bis 17.7.11 habe ich arg 1 bekommen ich war arbeitsuchent gemeldet obwohl ich seit 16 jahren eine arbeitsetelle habe also war ich in der zeit doch der arbeitsvermittlung zur verfügba den kranken oder auszahlschein wollten die ja nett vom amt danach habe ich unterbrochen vom 18.7 bis 28.11 gearbeitet dann war ich krank aber das ist die aller selbe krankheit das ich immer habe und deswegen auch ausgesteuert wurde zum 7.4.11 die aok meint ich hätte 6 monate arbeiten müssen und des were die gleich krankheit die zahlen nichts soll mit dem brief zum amt morgen früh mal schauen was die sagen den krank bin ich noch bis 20.1.12 danach bestimmt noch weiter den es besteht eine op noch

Hayalgözlüm
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Beitrag von Hayalgözlüm » 17.01.2012, 23:44

Hi

Ich wa heute beim arbeitsamt wird geprüft bekomme bis nächste woce bescheid wer zahlen muss

ich hätte aber noch ne frage und zwar wenns so sein sollte das die vom amt doch zahlen müssten und ich nach 1 bis 2 monaten wieder arbeiten gehe und nach 1 woche oder z.b nach bar monate wieder krank bin wegen der selben krankheit wo mus ich dann hin?oder ab wann zahlt die kasse wieder wie kann ich des wissen ????die reden immer von einer blockfrist meine war ja vom 2.6.08bis 1.6.11

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