Erwerbminderung ALG 1
Verfasst: 03.01.2012, 17:18
Hallo.
Ich habe folgendes Problem. (Ich weis, dass ich die folgende Problembeschreibung schon in einem anderen Treat hatte, aber es hat sich noch eine neue Fragestellung ergeben).
Ich bin seit Anfang 2011 krankgeschrieben. Von Juni bis Juli 2011 war ich zur Reha und bin von dort krank entlassen worden somit beziehe ich bis heute Krankengeld. Mein normaler Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen) läuft ca. im Juni 2012 aus.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich erneut einen Reha Antrag stellen soll, da der MDK in seinem Gutachten für die Krankenkasse erneut feststellt, dass eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit vorläge. Weiter heißt es, wenn ich diesen Reha Antrag nicht bis zum 04.03.2012 stelle, mein Krankengeldanspruch zum 05.03.2012 auch rückwirkend entfallen kann.
Ich bin derzeit im IRENA-Programm und möchte nach diesem Widereingliederungsprogramm wieder arbeiten gehen. Dazu müsste ich mich dann erst einmal arbeitslos melden.
Laut meines Arztes sollte ich aber nichts überstürzen, da mein Gesundheitszustand noch nicht wiederhergestellt ist. Er sieht aber für die Zukunft die Möglichkeit, dass ich wieder versuchen kann eine neue Arbeit aufzunehmen. Warscheinlich, um mir Mut zu machen.
Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt einen neuen Reha Antrag stelle, um nicht das Krankengeld gesperrt zu bekommen und dieser Reha Antrag wird dann eventuell von der RV zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet, ist es mir dann noch möglich mich nach Ablauf der 78 Wochen dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stellen und somit das volle ALG 1 zu erhalten. Oder welche weiteren Probleme könnten auf mich zukommen.
Ich habe folgendes Problem. (Ich weis, dass ich die folgende Problembeschreibung schon in einem anderen Treat hatte, aber es hat sich noch eine neue Fragestellung ergeben).
Ich bin seit Anfang 2011 krankgeschrieben. Von Juni bis Juli 2011 war ich zur Reha und bin von dort krank entlassen worden somit beziehe ich bis heute Krankengeld. Mein normaler Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen) läuft ca. im Juni 2012 aus.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich erneut einen Reha Antrag stellen soll, da der MDK in seinem Gutachten für die Krankenkasse erneut feststellt, dass eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit vorläge. Weiter heißt es, wenn ich diesen Reha Antrag nicht bis zum 04.03.2012 stelle, mein Krankengeldanspruch zum 05.03.2012 auch rückwirkend entfallen kann.
Ich bin derzeit im IRENA-Programm und möchte nach diesem Widereingliederungsprogramm wieder arbeiten gehen. Dazu müsste ich mich dann erst einmal arbeitslos melden.
Laut meines Arztes sollte ich aber nichts überstürzen, da mein Gesundheitszustand noch nicht wiederhergestellt ist. Er sieht aber für die Zukunft die Möglichkeit, dass ich wieder versuchen kann eine neue Arbeit aufzunehmen. Warscheinlich, um mir Mut zu machen.
Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt einen neuen Reha Antrag stelle, um nicht das Krankengeld gesperrt zu bekommen und dieser Reha Antrag wird dann eventuell von der RV zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet, ist es mir dann noch möglich mich nach Ablauf der 78 Wochen dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stellen und somit das volle ALG 1 zu erhalten. Oder welche weiteren Probleme könnten auf mich zukommen.