Hallo.
Ich habe folgendes Problem. (Ich weis, dass ich die folgende Problembeschreibung schon in einem anderen Treat hatte, aber es hat sich noch eine neue Fragestellung ergeben).
Ich bin seit Anfang 2011 krankgeschrieben. Von Juni bis Juli 2011 war ich zur Reha und bin von dort krank entlassen worden somit beziehe ich bis heute Krankengeld. Mein normaler Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen) läuft ca. im Juni 2012 aus.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich erneut einen Reha Antrag stellen soll, da der MDK in seinem Gutachten für die Krankenkasse erneut feststellt, dass eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit vorläge. Weiter heißt es, wenn ich diesen Reha Antrag nicht bis zum 04.03.2012 stelle, mein Krankengeldanspruch zum 05.03.2012 auch rückwirkend entfallen kann.
Ich bin derzeit im IRENA-Programm und möchte nach diesem Widereingliederungsprogramm wieder arbeiten gehen. Dazu müsste ich mich dann erst einmal arbeitslos melden.
Laut meines Arztes sollte ich aber nichts überstürzen, da mein Gesundheitszustand noch nicht wiederhergestellt ist. Er sieht aber für die Zukunft die Möglichkeit, dass ich wieder versuchen kann eine neue Arbeit aufzunehmen. Warscheinlich, um mir Mut zu machen.
Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt einen neuen Reha Antrag stelle, um nicht das Krankengeld gesperrt zu bekommen und dieser Reha Antrag wird dann eventuell von der RV zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet, ist es mir dann noch möglich mich nach Ablauf der 78 Wochen dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stellen und somit das volle ALG 1 zu erhalten. Oder welche weiteren Probleme könnten auf mich zukommen.
Erwerbminderung ALG 1
Moderator: Czauderna
Erwerbminderung ALG 1
Zuletzt geändert von pilotxxl am 03.01.2012, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ich finde die Aussage deines Arztes zumindest etwas gewagt um nicht zu sagen merkwürdig. Wenn ich es richtig verstanden habe, hält er dich für arbeitsunfähig, aber nur solange wie du auch Krankengeldanspruch hast,
was noch knapp ein halbes Jahr dauern würde.
Danach sollst du dann aber sofort vollschichtig eine Tätigkeit aufnehmen können . ist dein Arzt auch als Hellseher unterwegs ?.
Wenn es zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kommt, egal ob auf Dauer oder auf Zeit - dann wird damit festgestellt, dass der Betroffene eben nicht voll erwerbstätig sein kann. Sicher habe ich auch schon Fälle gehabt, bei denen die Erwerbsfähigkeit wieder voll hergestellt wurde (meist waren das ohnehin dann Zeitrenten gewesen).
Man könnte vielleiocht hier noch die den Begriff der "Berufsunfähigkeit"
einbringen, aber dafür bin ich kein Fachmann - ich weiss nur, dass es keine Berufsunföhigkeitsrente mehr vom RV-Träger gibt.
Gruss
Czauderna
ich finde die Aussage deines Arztes zumindest etwas gewagt um nicht zu sagen merkwürdig. Wenn ich es richtig verstanden habe, hält er dich für arbeitsunfähig, aber nur solange wie du auch Krankengeldanspruch hast,
was noch knapp ein halbes Jahr dauern würde.
Danach sollst du dann aber sofort vollschichtig eine Tätigkeit aufnehmen können . ist dein Arzt auch als Hellseher unterwegs ?.
Wenn es zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kommt, egal ob auf Dauer oder auf Zeit - dann wird damit festgestellt, dass der Betroffene eben nicht voll erwerbstätig sein kann. Sicher habe ich auch schon Fälle gehabt, bei denen die Erwerbsfähigkeit wieder voll hergestellt wurde (meist waren das ohnehin dann Zeitrenten gewesen).
Man könnte vielleiocht hier noch die den Begriff der "Berufsunfähigkeit"
einbringen, aber dafür bin ich kein Fachmann - ich weiss nur, dass es keine Berufsunföhigkeitsrente mehr vom RV-Träger gibt.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna.
Ich habe mich wohl in der Arztaussage etwas fasch ausgedrückt, diesen Satz habe noch einmal überarbeitet.
Ist es möglich, dass Du mir noch etwas über den einen Teil meiner Frage, in Bezug auf das eventuell von der RV eingeleitete Erwerbminderungsverfahren und welche Möglichkeit ich habe den Antrag auf Erwerbsminderung abzulehnen, damit ich nach meiner Genesung ein normales Arbeitsverhältnis anstreben kann und bis ich eine neue Arbeit habe ALG1 beziehen kann.
Ich habe mich wohl in der Arztaussage etwas fasch ausgedrückt, diesen Satz habe noch einmal überarbeitet.
Ist es möglich, dass Du mir noch etwas über den einen Teil meiner Frage, in Bezug auf das eventuell von der RV eingeleitete Erwerbminderungsverfahren und welche Möglichkeit ich habe den Antrag auf Erwerbsminderung abzulehnen, damit ich nach meiner Genesung ein normales Arbeitsverhältnis anstreben kann und bis ich eine neue Arbeit habe ALG1 beziehen kann.
Hallo,
ja, das würde ich gerne tun, aber wie ich bereits schrieb - es gibt da Möglichkeiten
im Rahmen des Direktionsrechtes mit Einverständnis der Kasse auf eine Rentenantragstellung zu verzichten, aber das ist sehr kompliziert und hängt selbst beim Einzelfall von Kleinigkeiten ab. Ich würde deiner Frage nicht gerecht werden
und dir evtl. falsche Hoffnungen machen. Ich beschränke mich deshalb auf zwei Beispiele :
1. wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der also in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht und dieser würde durch die Rentenantragstellung und Rentengewährung seinen Arbeitsplatz zwangsläufig verlieren, dann kann die Kasse auf die Stellung eines formellen Rentenantrags verzichten und zahlt weiter Krankengeld bis zum evtl. Leistungsende
2. Die zu erwartende Erwerbsminderungsrente ist wesentlich niedriger als das Krankengeld - dies ist kein Grund und die Kasse wird auf den Rentenantrag bestehen.
Es gibt wirklich noch einige andere Konstellationen, aber ich denke, das solltest du wirklich direkt mit deiner Kasse selbst ausmachen bzw. aushandeln wenn es denn wirklich soweit gekommen ist.
Gruß
Czauderna
ja, das würde ich gerne tun, aber wie ich bereits schrieb - es gibt da Möglichkeiten
im Rahmen des Direktionsrechtes mit Einverständnis der Kasse auf eine Rentenantragstellung zu verzichten, aber das ist sehr kompliziert und hängt selbst beim Einzelfall von Kleinigkeiten ab. Ich würde deiner Frage nicht gerecht werden
und dir evtl. falsche Hoffnungen machen. Ich beschränke mich deshalb auf zwei Beispiele :
1. wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der also in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht und dieser würde durch die Rentenantragstellung und Rentengewährung seinen Arbeitsplatz zwangsläufig verlieren, dann kann die Kasse auf die Stellung eines formellen Rentenantrags verzichten und zahlt weiter Krankengeld bis zum evtl. Leistungsende
2. Die zu erwartende Erwerbsminderungsrente ist wesentlich niedriger als das Krankengeld - dies ist kein Grund und die Kasse wird auf den Rentenantrag bestehen.
Es gibt wirklich noch einige andere Konstellationen, aber ich denke, das solltest du wirklich direkt mit deiner Kasse selbst ausmachen bzw. aushandeln wenn es denn wirklich soweit gekommen ist.
Gruß
Czauderna
Hallo.
Ich hab da noch eine Nachfrage. Wenn mir die DRV eine Teilerwerbsminderungsrente zugesteht und ich nicht weiter krankgeschrieben bin und ich somit ALG1 beantragen muss, bekomme ich dann neben der Teilerwerbsminderungsrente auch noch zusätzlich ALG1 oder entfällt das ALG1 auch komplett wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente.
Nachtrag: Ich habe die Antwort gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p142.pdf
Ich hab da noch eine Nachfrage. Wenn mir die DRV eine Teilerwerbsminderungsrente zugesteht und ich nicht weiter krankgeschrieben bin und ich somit ALG1 beantragen muss, bekomme ich dann neben der Teilerwerbsminderungsrente auch noch zusätzlich ALG1 oder entfällt das ALG1 auch komplett wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente.
Nachtrag: Ich habe die Antwort gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p142.pdf