Berechnung des Beitrags bei freiwiliiger KV
Verfasst: 20.12.2011, 21:09
Hallo,
ich hätte da folgende Fragen und hoffe, hier Antwort zu finden.
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, mein Mann ist privat versichert. Eigentlich war geplant, dass ich demnächst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehe, das wird aber wahrscheinlich nichts, sodass ich als selbständig Tätige voraussichtlich 2 verschiedene kleinere Jobs machen werde. Meine Einkünfte aus diesen Tätigkeiten werden sich voraussichtlich auf ca. 2500 Euro/Monat belaufen. Bisher habe ich, da ich höhere Einkünfte hatte in 2011, den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat bezahlt.
Heute habe ich mit der KK telefoniert, sie wollen mir einen Fragebogen schicken, danach wollen sie entscheiden, welchen Beitrag ich in Zukunft bezahlen muss. Zunächst hat mich etwas erstaunt, dass die Dame am Telefon mir erklärt hat, dass ich, falls ich nur nebenberuflich selbständig tätig sein werde (Definition Arbeitszeit mit weniger als 19,25 Std,/Woche) wahrscheinlich mehr Beitrag bezahlen muss, als wenn ich mit gleichem Einkommen hauptberuflich selbständig tätig bin (Definition über 19,25 Std), da ansonsten das Einkommen meines Mannes auch über den Beitrag entscheidet. Angeben kann ich doch, was ich will, wie wollen sie meine Arbeitszeit nachprüfen? Also stelle ich mich wahrscheinlich besser, wenn ich die Arbeit als "hauptberuflich"deklariere.
Die nächste Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Miet- und Zinseinkünften. Wir haben beides, die Mieteinkünfte werden sicher auf beide Ehepartner gesplittet, da das vermietete Objekt uns beiden gehört. Oder kann man das anders regeln? Was die Zinseinkünfte betrifft, wollte ich fragen, ob es was nutzt, wenn die Konten von mir auf den Namen meines Mannes umgeschrieben würden? Derzeit läuft fast alles Geld auf meinen Namen, weil ich bei uns die Finanzen regle. Spielt das überhaupt eine Rolle oder teilen sie die Einkünfte einfach durch zwei und rechnen jedem die Hälfte zu. Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.
Dritte Frage: Ich zahle in ein Versorgungswerk derzeit monatlich 800 Euro ein. Wird dafür für die Berechnung meines KK-Beitrags was anerkannt bzw. von meinem Einkommen abgezogen oder nicht? Rein steuerlich gesehen mindern diese Einkünfte ja mein zu versteuerndes Einkommen, gilt das auch bei der KK?
Die Materie ist reichlich kompliziert, hab schon im Netz gelesen und Null verstanden.
Falls jemand was weiss, wäre ich für Auskünfte dankbar.
Adventsgrüße von Franziska
ich hätte da folgende Fragen und hoffe, hier Antwort zu finden.
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, mein Mann ist privat versichert. Eigentlich war geplant, dass ich demnächst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehe, das wird aber wahrscheinlich nichts, sodass ich als selbständig Tätige voraussichtlich 2 verschiedene kleinere Jobs machen werde. Meine Einkünfte aus diesen Tätigkeiten werden sich voraussichtlich auf ca. 2500 Euro/Monat belaufen. Bisher habe ich, da ich höhere Einkünfte hatte in 2011, den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat bezahlt.
Heute habe ich mit der KK telefoniert, sie wollen mir einen Fragebogen schicken, danach wollen sie entscheiden, welchen Beitrag ich in Zukunft bezahlen muss. Zunächst hat mich etwas erstaunt, dass die Dame am Telefon mir erklärt hat, dass ich, falls ich nur nebenberuflich selbständig tätig sein werde (Definition Arbeitszeit mit weniger als 19,25 Std,/Woche) wahrscheinlich mehr Beitrag bezahlen muss, als wenn ich mit gleichem Einkommen hauptberuflich selbständig tätig bin (Definition über 19,25 Std), da ansonsten das Einkommen meines Mannes auch über den Beitrag entscheidet. Angeben kann ich doch, was ich will, wie wollen sie meine Arbeitszeit nachprüfen? Also stelle ich mich wahrscheinlich besser, wenn ich die Arbeit als "hauptberuflich"deklariere.
Die nächste Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Miet- und Zinseinkünften. Wir haben beides, die Mieteinkünfte werden sicher auf beide Ehepartner gesplittet, da das vermietete Objekt uns beiden gehört. Oder kann man das anders regeln? Was die Zinseinkünfte betrifft, wollte ich fragen, ob es was nutzt, wenn die Konten von mir auf den Namen meines Mannes umgeschrieben würden? Derzeit läuft fast alles Geld auf meinen Namen, weil ich bei uns die Finanzen regle. Spielt das überhaupt eine Rolle oder teilen sie die Einkünfte einfach durch zwei und rechnen jedem die Hälfte zu. Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.
Dritte Frage: Ich zahle in ein Versorgungswerk derzeit monatlich 800 Euro ein. Wird dafür für die Berechnung meines KK-Beitrags was anerkannt bzw. von meinem Einkommen abgezogen oder nicht? Rein steuerlich gesehen mindern diese Einkünfte ja mein zu versteuerndes Einkommen, gilt das auch bei der KK?
Die Materie ist reichlich kompliziert, hab schon im Netz gelesen und Null verstanden.
Falls jemand was weiss, wäre ich für Auskünfte dankbar.
Adventsgrüße von Franziska