Berechnung des Beitrags bei freiwiliiger KV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Franziska50
Beiträge: 50
Registriert: 25.11.2011, 20:33

Berechnung des Beitrags bei freiwiliiger KV

Beitrag von Franziska50 » 20.12.2011, 21:09

Hallo,

ich hätte da folgende Fragen und hoffe, hier Antwort zu finden.

Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, mein Mann ist privat versichert. Eigentlich war geplant, dass ich demnächst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehe, das wird aber wahrscheinlich nichts, sodass ich als selbständig Tätige voraussichtlich 2 verschiedene kleinere Jobs machen werde. Meine Einkünfte aus diesen Tätigkeiten werden sich voraussichtlich auf ca. 2500 Euro/Monat belaufen. Bisher habe ich, da ich höhere Einkünfte hatte in 2011, den Höchstbeitrag von über 600 Euro/Monat bezahlt.

Heute habe ich mit der KK telefoniert, sie wollen mir einen Fragebogen schicken, danach wollen sie entscheiden, welchen Beitrag ich in Zukunft bezahlen muss. Zunächst hat mich etwas erstaunt, dass die Dame am Telefon mir erklärt hat, dass ich, falls ich nur nebenberuflich selbständig tätig sein werde (Definition Arbeitszeit mit weniger als 19,25 Std,/Woche) wahrscheinlich mehr Beitrag bezahlen muss, als wenn ich mit gleichem Einkommen hauptberuflich selbständig tätig bin (Definition über 19,25 Std), da ansonsten das Einkommen meines Mannes auch über den Beitrag entscheidet. Angeben kann ich doch, was ich will, wie wollen sie meine Arbeitszeit nachprüfen? Also stelle ich mich wahrscheinlich besser, wenn ich die Arbeit als "hauptberuflich"deklariere.

Die nächste Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Miet- und Zinseinkünften. Wir haben beides, die Mieteinkünfte werden sicher auf beide Ehepartner gesplittet, da das vermietete Objekt uns beiden gehört. Oder kann man das anders regeln? Was die Zinseinkünfte betrifft, wollte ich fragen, ob es was nutzt, wenn die Konten von mir auf den Namen meines Mannes umgeschrieben würden? Derzeit läuft fast alles Geld auf meinen Namen, weil ich bei uns die Finanzen regle. Spielt das überhaupt eine Rolle oder teilen sie die Einkünfte einfach durch zwei und rechnen jedem die Hälfte zu. Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.

Dritte Frage: Ich zahle in ein Versorgungswerk derzeit monatlich 800 Euro ein. Wird dafür für die Berechnung meines KK-Beitrags was anerkannt bzw. von meinem Einkommen abgezogen oder nicht? Rein steuerlich gesehen mindern diese Einkünfte ja mein zu versteuerndes Einkommen, gilt das auch bei der KK?

Die Materie ist reichlich kompliziert, hab schon im Netz gelesen und Null verstanden.

Falls jemand was weiss, wäre ich für Auskünfte dankbar.

Adventsgrüße von Franziska

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.12.2011, 21:56

Hallo,
ich denke, so ganz stimmt die Aussage der Krankenkassen-Mitarbeiterin nicht.
Dazu ein Berechnungsbeispiel:
Du bist nicht hauptberuflich Selbständig !!
Dein Einkommen aus deiner "nebenberuflichen Selbständigkeit"

= 1000,00 €

Einkommen deines Ehemannes =

3700,00 €

Zur Beitragsberechnung werden 4700,00 : 2 = 2.350,00 € herangezogen -
Beitragspflichtig sind allerdings nur 1.856,25 € (1/2 Beitragsbemessungsgrenze)
was zu einem mtl. Beitrag von 276,58 € zzgl. 40,84 € Pflegeversicherung (ohne Kind)

Du bist "hauptberuflich Selbständig"

Dein Einkommen

= 1.0000,00 €

Du zahlst aber nach 1.916,25 € (fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrenze),
das wären dann 285,52 € (ohne Krankegengeld) zzgl. 41,16 € Pflegeversicherung (ohne Kind).

Fazit - es kommst schon auch auf das tatsächliche Einkommen von dir an
und natürlich auch auf die wöchentliche Arbeitszeit.

Gruss
Czauderna

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 21.12.2011, 21:15

Miete wird da angesetzt, wo es im Einkommensteuerbescheid steht.

Da im Grundbuch beide Ehegatte wohl als Eigentümer eingetragen sind,
sind Einnahmen und Ausgaben BEIDEN zuzuordnen durch das Finanzamt
UND daher

gehört es steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich DIR zu HÄLFTE.


Zu den Ausgaben : Versorungswerk. = keine Minderung des Beitrages

Franziska50
Beiträge: 50
Registriert: 25.11.2011, 20:33

Beitrag von Franziska50 » 23.12.2011, 14:40

Hallo,

vielen Dank für Eure Stellungnahmen, hat mir weitergeholfen.

Schöne Weihnachten an alle.

Franziska

Franziska50
Beiträge: 50
Registriert: 25.11.2011, 20:33

Beitrag von Franziska50 » 24.12.2011, 11:51

Hallo Czauderna,

zu Deinem Rechenbeispiel hätte ich jetzt nochmal ne Frage:
Wie sieht die Rechnung denn aus, wenn mein Mann nicht 3700 Euro, sondern 4500 Euro brutto verdient und ich aus selbständiger Tätigkeit nicht 1000, sondern 2000 Euro bei weniger als 19 Wochenstunden. Das wäre dann nebenberufliche selbständige Tätigkeit. Ziehen die dann das Einkommen von meinem Mann voll zur Berechnung heran oder wie? Dann bräuchte ich erst gar keinen Antrag stellen, weil sie mir sowieso den Höchstbeitrag zugrunde legen.

Die KK hat mir mittlerweile einen Fragebogen geschickt, ich soll alle Einkommensverhältnisse darlegen, auch die von meinem Mann, sie wollen einen Einkommensteuerbescheid. Der einzige Bescheid, den ich ihnen schicken kann, ist von 2010, in diesem Jahr habe ich aber wesentlich mehr verdient als mein Mann. Bis sich meine jetzige Einkommenssituation im Steuerbescheid bemerkbar macht, dauert es noch 2 Jahre, denn auch 2011 liegt mein Einkommen noch über dem Beitragsbemessungsbescheid.

Grüße und schöne Bescherung.
Franziska

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.12.2011, 13:28

Hallo,

Beitragspflichtig sind allerdings nur 1.856,25 € (1/2 Beitragsbemessungsgrenze) ,
mehr geht nicht ( in diesem Jahr).

Gruss und ebenfalls schöne Weihnachten.

Czauderna

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 27.12.2011, 18:57

wenn Deine Einnahmen bei 2000 EUR liegen, dann sind
natürlich aus 2000 EUR zu berechnen.

(nicht aus 1856,25 EUR, wie Czauderna schrieb)

Antworten