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Arm in Deutschland

Verfasst: 01.12.2011, 11:21
von Diplom-Rentner
Hallo,

ich habe eine Rente, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ist das ein Grund mir als "Härtefall" die Zahnimplantatkosten voll zu gewähren?

Danke!

Diplom-Rentner

Re: Arm in Deutschland

Verfasst: 01.12.2011, 13:18
von Czauderna
Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Rente, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ist das ein Grund mir als "Härtefall" die Zahnimplantatkosten voll zu gewähren?

Danke!

Diplom-Rentner
Hallo,

"Implantate" werden grundsätzlich nicht von der Kasse bezuschusst, demnach kann dann auch keine Härtefallregelung greifen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.12.2011, 13:56
von Diplom-Rentner
Hallo Czauderna,

trifft dann evtl. diese Regelung zu: Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.

Und: "Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Dafür muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet."

Danke!
Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 01.12.2011, 13:58
von Czauderna
Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo Czauderna,

trifft dann evtl. diese Regelung zu: Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.

Danke!
Gruß Diplom-Rentner

Hallo,
das, was du richtig beschreibst trifft nur auf den Zahnersatz als Kassen-Leistung zu, aber nicht auf Implantate.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.12.2011, 14:08
von Diplom-Rentner
Czauderna hat geschrieben:
Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo Czauderna,

Hallo,
das, was du richtig beschreibst trifft nur auf den Zahnersatz als Kassen-Leistung zu, aber nicht auf Implantate.
Gruss
Czauderna
Aber ich denke der Zuschuss wird unabhängig von der Art der zahnärztlichen Versorgung gewährt?! Siehe:

"Gab es früher eine prozentuale Bezuschussung auf den gefertigten Zahnersatz (je nach Bonus zwischen 50, 60 oder 65 %), so wird nun beispielsweise für eine Zahnlücke ein fester Zuschuss gewährt. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Zahnersatz diese Lücke versorgt wird: sowohl für eine Brücke als auch für ein Implantat gibt es von der Kasse den gleichen Betrag: den befundorientierten Festzuschuss."

Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 01.12.2011, 15:03
von Czauderna
Hallo,
ja, der Festzuschuss, den gibt es für den ZE-Aufbau "Supra" oder so ähnlich heißt der Fachbegriff, aber die reine Implantatversorgung muss der Versicherte selbst tragen. In der Praxis funktioniert das folgendermaßen - der Zahnarzt erstellt einen Heil-und Kostenplan für die Krankenkasse und einen Kostenvoranschlag über die Implantatversorgung für den Patienten. Die Kasse setzt dann auf den Heil- und Kosten-Plan (HKP) den Festzuschuss ein, der beim Härtefall maximal verdoppelt werden kann. Die Kosten für die Implantatversorgung trägt der Versicherte alleine.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.12.2011, 19:16
von Diplom-Rentner
Da ich mit meiner Ehefrau noch über dem geltenden Höchstbetrag von 1405,25 € Brutto/Mon. beziehe wurde mein Antrag auf Härtefallregelung abgelehnt. Da ich 1 Monat Zeit für einen Widerspruch habe wollte ich fragen, ob ich im Widerspruch um die sog. gleitende Härtefallregelung bei Zahnersatz bitten soll?

Danke!
Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 22.12.2011, 20:11
von röschen
Heißt: Die Kasse zahlt ihren - mehr oder weniger hohen - Anteil nur für die Krone, die auf das Implantat kommt, für das Implantat selbst, das vermutlich teurer ist, zahlt sie nie!

Verfasst: 22.12.2011, 20:12
von roemer70
Dafür musst Du keinen Widerspruch schreiben. Du kannst die gleitende Härtefallregelung (nach der Behandlung) ganz normal beantragen.

Einige KK verweisen in der Ablehnung des Härtefalls gleichzeitig auf diese Möglichkeit.

Verfasst: 22.12.2011, 20:25
von Diplom-Rentner
Danke roemer70!

Frohe Weihnachten :)

Gruß Diplom-Rentner