Arm in Deutschland
Moderator: Czauderna
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Arm in Deutschland
Hallo,
ich habe eine Rente, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ist das ein Grund mir als "Härtefall" die Zahnimplantatkosten voll zu gewähren?
Danke!
Diplom-Rentner
ich habe eine Rente, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ist das ein Grund mir als "Härtefall" die Zahnimplantatkosten voll zu gewähren?
Danke!
Diplom-Rentner
Re: Arm in Deutschland
Hallo,Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Rente, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ist das ein Grund mir als "Härtefall" die Zahnimplantatkosten voll zu gewähren?
Danke!
Diplom-Rentner
"Implantate" werden grundsätzlich nicht von der Kasse bezuschusst, demnach kann dann auch keine Härtefallregelung greifen.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna,
trifft dann evtl. diese Regelung zu: Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.
Und: "Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Dafür muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet."
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
trifft dann evtl. diese Regelung zu: Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.
Und: "Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Dafür muss ein eindeutiger finanzieller Nachweis bei der Krankenkasse erbracht werden. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Dies wird durch das Satzungsrecht gewährleistet."
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo Czauderna,
trifft dann evtl. diese Regelung zu: Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
Hallo,
das, was du richtig beschreibst trifft nur auf den Zahnersatz als Kassen-Leistung zu, aber nicht auf Implantate.
Gruss
Czauderna
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Czauderna hat geschrieben:Aber ich denke der Zuschuss wird unabhängig von der Art der zahnärztlichen Versorgung gewährt?! Siehe:Diplom-Rentner hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Hallo,
das, was du richtig beschreibst trifft nur auf den Zahnersatz als Kassen-Leistung zu, aber nicht auf Implantate.
Gruss
Czauderna
"Gab es früher eine prozentuale Bezuschussung auf den gefertigten Zahnersatz (je nach Bonus zwischen 50, 60 oder 65 %), so wird nun beispielsweise für eine Zahnlücke ein fester Zuschuss gewährt. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Zahnersatz diese Lücke versorgt wird: sowohl für eine Brücke als auch für ein Implantat gibt es von der Kasse den gleichen Betrag: den befundorientierten Festzuschuss."
Gruß Diplom-Rentner
Hallo,
ja, der Festzuschuss, den gibt es für den ZE-Aufbau "Supra" oder so ähnlich heißt der Fachbegriff, aber die reine Implantatversorgung muss der Versicherte selbst tragen. In der Praxis funktioniert das folgendermaßen - der Zahnarzt erstellt einen Heil-und Kostenplan für die Krankenkasse und einen Kostenvoranschlag über die Implantatversorgung für den Patienten. Die Kasse setzt dann auf den Heil- und Kosten-Plan (HKP) den Festzuschuss ein, der beim Härtefall maximal verdoppelt werden kann. Die Kosten für die Implantatversorgung trägt der Versicherte alleine.
Gruss
Czauderna
ja, der Festzuschuss, den gibt es für den ZE-Aufbau "Supra" oder so ähnlich heißt der Fachbegriff, aber die reine Implantatversorgung muss der Versicherte selbst tragen. In der Praxis funktioniert das folgendermaßen - der Zahnarzt erstellt einen Heil-und Kostenplan für die Krankenkasse und einen Kostenvoranschlag über die Implantatversorgung für den Patienten. Die Kasse setzt dann auf den Heil- und Kosten-Plan (HKP) den Festzuschuss ein, der beim Härtefall maximal verdoppelt werden kann. Die Kosten für die Implantatversorgung trägt der Versicherte alleine.
Gruss
Czauderna
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Da ich mit meiner Ehefrau noch über dem geltenden Höchstbetrag von 1405,25 € Brutto/Mon. beziehe wurde mein Antrag auf Härtefallregelung abgelehnt. Da ich 1 Monat Zeit für einen Widerspruch habe wollte ich fragen, ob ich im Widerspruch um die sog. gleitende Härtefallregelung bei Zahnersatz bitten soll?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
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