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sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Verfasst: 27.10.2011, 12:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.11.2011, 10:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.11.2011, 23:39
von Reinca
Hallo Machts Sinn,
ich bin gerade dabei Deinen Rat zu befolgen
Habe im Moment nur noch zu tun mit Widersprüche schreiben gegen die KK.
Irgendwie denken die auch, man kann es ja mal versuchen.
Schön, dass es dieses Forum und Eure Hilfe gibt.
LG
Verfasst: 15.11.2011, 10:48
von BEK-Frust
hallo Machts Sinn,
deine List finde ich sehr gut.
Manchmal bringt es aber auch schon was wenn man über Facebook geht.
Einige Kasse sind dort ja nun auch aktiv. Wenn da nun jemand schreibt das er imme noch auf was wartet oder sich zu unrecht behandelt fühlt, wirkt es oft wunder.
Denn die Kassen wissen das dieses anliegen von einigen dort Versicherten und interessierten gelesen wird.
Gruß
BEK-Frust
Verfasst: 16.11.2011, 22:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.11.2011, 22:23
von Reinca
bei Facebook zu finden:
DAK - Ein Unternehmen das die Rechte behinderter Mitglieder mit Füßen tritt
Verfasst: 18.11.2011, 16:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.11.2011, 21:47
von Reinca
Hallo Machts Sinn,
nein, die DAK ist es nicht. Hat ein paar mehr Buchstaben.
Aber ich finde trotzdem, dass jede KK an Gesetze und Richtlinien festhalten sollten. Nicht jeder ist in der Lage zu widersprechen.
LG
Reinca
Verfasst: 18.11.2011, 22:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.12.2011, 15:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.12.2011, 15:36
von Reinca
Hallo Machts Sinn,
ich habe noch nichts von meiner KK erhalten. Brauche ich auch nicht
Aber fürs nächste Jahr ist ja wieder was von der Regierungskoalition geplant.
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/reform-der-praxisgebuehr-koalition-plant-fuenf-euro-pro-arztbesuch_aid_692735.html
Was soll das noch werden? Bald kann man es sich nicht mehr leisten zum Arzt zugehen. Traurig.
VG
Reinca
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Verfasst: 14.12.2011, 15:54
von Bully
Machts Sinn hat geschrieben:
2. Verlangen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten weiterzuführen
um auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es nur eine Frage.
"Darf ich das Gespräch aufzeichnen"
wird dieses
verweigert, heißt es ab da,
nur noch alles schriftlich.
Gruß Bully
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Verfasst: 18.12.2011, 21:15
von Czauderna
Bully hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:
2. Verlangen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten weiterzuführen
um auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es nur eine Frage.
"Darf ich das Gespräch aufzeichnen"
wird dieses
verweigert, heißt es ab da,
nur noch alles schriftlich.
Gruß Bully
Hallo Bully, meine Antwort wäre da immer "ja, selbstverständlich, wenn ich das auch darf" gewesen - leider, leider bin ich das noch nie gefragt worden.
Wenn ich denke, dass mir ein Versicherter am Telefon nicht nur Gesetze und §§, sondern auch entsprechend "nette Worte" um die Ohren haut und ich dann entsprechend antworten würde - was wäre das g....., wenn das dann aktenkundig würde - wobei, sind den Telefonmitschnitte vor Gericht nicht als Beweismittel
untauglich ??
Gruss
Czauderna
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Verfasst: 19.12.2011, 10:44
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
wobei, sind den Telefonmitschnitte vor Gericht nicht als Beweismittel
untauglich ??
Hallo Czauderna,
eines vorweg,
in anderen Berufszweigen, ist es Pflicht ein Gesprächs / Beratungsprotokoll
zu führen, zum Zweck der Beweisführung
warum wird dieses nicht auch im GKV-Bereich,zur Pflicht
Ich spreche hier nicht von heimlichen / illegalen Gesprächaufzeichnungen
( verstößt gegen das STGB )
ich spreche hier von Mitschnitten, die im gegenseitigem Einverständnis erfolgen,
würde ja der Beweisführung dienen, denn ob dem Kunden, ein schriftlich geführtes Protokoll am Ende auch unterschrieben ausgehändigt wird, ist für diesen ein Glücksspiel, es kann Ihm auch verweigert und vernichtet werden.
Darüberhinaus besteht für den KK-MA keine Pflicht Aktennotizen anzulegen, zumal MA untereinander per Mail kommunizieren,aber die
Beweispflicht liegt hier immer beim Versicherten.
Das Gericht würde ein im beiderseitigem Einverständnis aufgenommenes
Gespräch / Protokoll auch zulassen, da es der Wahrheitsfindung dienlich ist, und mit Sicherheit einige Termine weniger anzusetzen wären.
Wenn das zur Pflicht werden sollte, oder der VS öfter darauf besteht, dann würde der Satz :
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gewaltig an Bedeutung verlieren.
Denn nicht immer kann der Kunde, sein Recht auch beweisen,
soll aber in Einzelfällen schon mal vorkommen
Gruß Bully
Verfasst: 19.12.2011, 11:24
von Czauderna
Hallo,
damit da keine Missverständnisse auskommen, wir sprechen von "Mitschnitten", also von Tonaufnahmen. Das, was auch bei uns zwingend dazugehört ist das vermerken jedes mündlichen Kontaktes mit einem Versicherten und der Inhaltsangabe des jeweiligen Gesprächs.
Gerade duch und mit der heutigen Technik ist das selbstverständlich.
Eine "Kontakthistorie" ist da für beide Seite von unschätzbarem Vorteil.
Wenn mich heute ein Versicherter anruft und mir erzählt, dass er vor zwei Wochen mit einem Kollegenen seinen Fall besprochen hat, dann kann
ich dieses Gespräch in der Akte nachvollziehen und darauf aufbauen oder anknüpfen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflege der Kontakthistorie auch ordnungsgemäss vorgenommen wird - nur so klappt
das auch.
Gruss
Czauderna