sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Moderator: Czauderna
sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Zuletzt geändert von Machts Sinn am 18.03.2012, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
hallo Machts Sinn,
deine List finde ich sehr gut.
Manchmal bringt es aber auch schon was wenn man über Facebook geht.
Einige Kasse sind dort ja nun auch aktiv. Wenn da nun jemand schreibt das er imme noch auf was wartet oder sich zu unrecht behandelt fühlt, wirkt es oft wunder.
Denn die Kassen wissen das dieses anliegen von einigen dort Versicherten und interessierten gelesen wird.
Gruß
BEK-Frust
deine List finde ich sehr gut.
Manchmal bringt es aber auch schon was wenn man über Facebook geht.
Einige Kasse sind dort ja nun auch aktiv. Wenn da nun jemand schreibt das er imme noch auf was wartet oder sich zu unrecht behandelt fühlt, wirkt es oft wunder.
Denn die Kassen wissen das dieses anliegen von einigen dort Versicherten und interessierten gelesen wird.
Gruß
BEK-Frust
Hallo Machts Sinn,
ich habe noch nichts von meiner KK erhalten. Brauche ich auch nicht
Aber fürs nächste Jahr ist ja wieder was von der Regierungskoalition geplant.
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/reform-der-praxisgebuehr-koalition-plant-fuenf-euro-pro-arztbesuch_aid_692735.html
Was soll das noch werden? Bald kann man es sich nicht mehr leisten zum Arzt zugehen. Traurig.
VG
Reinca
ich habe noch nichts von meiner KK erhalten. Brauche ich auch nicht
Aber fürs nächste Jahr ist ja wieder was von der Regierungskoalition geplant.
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/reform-der-praxisgebuehr-koalition-plant-fuenf-euro-pro-arztbesuch_aid_692735.html
Was soll das noch werden? Bald kann man es sich nicht mehr leisten zum Arzt zugehen. Traurig.
VG
Reinca
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
um auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es nur eine Frage.Machts Sinn hat geschrieben: 2. Verlangen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten weiterzuführen
"Darf ich das Gespräch aufzeichnen"
wird dieses verweigert, heißt es ab da, nur noch alles schriftlich.
Gruß Bully
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Hallo Bully, meine Antwort wäre da immer "ja, selbstverständlich, wenn ich das auch darf" gewesen - leider, leider bin ich das noch nie gefragt worden.Bully hat geschrieben:um auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es nur eine Frage.Machts Sinn hat geschrieben: 2. Verlangen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten weiterzuführen
"Darf ich das Gespräch aufzeichnen"
wird dieses verweigert, heißt es ab da, nur noch alles schriftlich.
Gruß Bully
Wenn ich denke, dass mir ein Versicherter am Telefon nicht nur Gesetze und §§, sondern auch entsprechend "nette Worte" um die Ohren haut und ich dann entsprechend antworten würde - was wäre das g....., wenn das dann aktenkundig würde - wobei, sind den Telefonmitschnitte vor Gericht nicht als Beweismittel
untauglich ??
Gruss
Czauderna
Re: sich von den Kassen nur nicht alles gefallen lassen !
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben: wobei, sind den Telefonmitschnitte vor Gericht nicht als Beweismittel
untauglich ??
eines vorweg,
in anderen Berufszweigen, ist es Pflicht ein Gesprächs / Beratungsprotokoll
zu führen, zum Zweck der Beweisführung
warum wird dieses nicht auch im GKV-Bereich,zur Pflicht
Ich spreche hier nicht von heimlichen / illegalen Gesprächaufzeichnungen
( verstößt gegen das STGB )
ich spreche hier von Mitschnitten, die im gegenseitigem Einverständnis erfolgen,
würde ja der Beweisführung dienen, denn ob dem Kunden, ein schriftlich geführtes Protokoll am Ende auch unterschrieben ausgehändigt wird, ist für diesen ein Glücksspiel, es kann Ihm auch verweigert und vernichtet werden.
Darüberhinaus besteht für den KK-MA keine Pflicht Aktennotizen anzulegen, zumal MA untereinander per Mail kommunizieren,aber die Beweispflicht liegt hier immer beim Versicherten.
Das Gericht würde ein im beiderseitigem Einverständnis aufgenommenes
Gespräch / Protokoll auch zulassen, da es der Wahrheitsfindung dienlich ist, und mit Sicherheit einige Termine weniger anzusetzen wären.
Wenn das zur Pflicht werden sollte, oder der VS öfter darauf besteht, dann würde der Satz :
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gewaltig an Bedeutung verlieren.
Denn nicht immer kann der Kunde, sein Recht auch beweisen,
soll aber in Einzelfällen schon mal vorkommen
Gruß Bully
Hallo,
damit da keine Missverständnisse auskommen, wir sprechen von "Mitschnitten", also von Tonaufnahmen. Das, was auch bei uns zwingend dazugehört ist das vermerken jedes mündlichen Kontaktes mit einem Versicherten und der Inhaltsangabe des jeweiligen Gesprächs.
Gerade duch und mit der heutigen Technik ist das selbstverständlich.
Eine "Kontakthistorie" ist da für beide Seite von unschätzbarem Vorteil.
Wenn mich heute ein Versicherter anruft und mir erzählt, dass er vor zwei Wochen mit einem Kollegenen seinen Fall besprochen hat, dann kann
ich dieses Gespräch in der Akte nachvollziehen und darauf aufbauen oder anknüpfen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflege der Kontakthistorie auch ordnungsgemäss vorgenommen wird - nur so klappt
das auch.
Gruss
Czauderna
damit da keine Missverständnisse auskommen, wir sprechen von "Mitschnitten", also von Tonaufnahmen. Das, was auch bei uns zwingend dazugehört ist das vermerken jedes mündlichen Kontaktes mit einem Versicherten und der Inhaltsangabe des jeweiligen Gesprächs.
Gerade duch und mit der heutigen Technik ist das selbstverständlich.
Eine "Kontakthistorie" ist da für beide Seite von unschätzbarem Vorteil.
Wenn mich heute ein Versicherter anruft und mir erzählt, dass er vor zwei Wochen mit einem Kollegenen seinen Fall besprochen hat, dann kann
ich dieses Gespräch in der Akte nachvollziehen und darauf aufbauen oder anknüpfen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflege der Kontakthistorie auch ordnungsgemäss vorgenommen wird - nur so klappt
das auch.
Gruss
Czauderna