Wechsel von PKV in GKV als Rentner mit 72
Verfasst: 13.07.2011, 14:55
Bei meinem Mann wurde nach einer OP wg. Prostatakarzinom im Jahr 2004 ein GdB von 50% festgestellt. Da das im Frühstadium entdeckt wurde, waren keine Folgebehandlungen nötig. Im Jahr 2008 wurde er auf 30% herabgestuft, andere gesundheitliche Einschränkungen bestanden weiterhin.
Nachdem im Herbst 2010 massiv erhöhte Rheumawerte diagnostiziert wurden, hat er einen erneuten Antrag auf GdB von 50% gestellt, der ihm dann auch unbegrenzt gewährt wurde.
Mit dem Ausweis wurde ihm die Fibel "Die Rechte des Behinderten" mitgegeben. Im allgemeinen mache ich in solche Info zwei Löcher rein und hefte es ab.
Diesmal las ich und fand unter "Sozialversicherung" dies: "Schwerbehinderte Menschen können innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen (§ 9 SGB V). Der Beitritt kann von einer Altersgrenze abhängig gemacht werden. Die Festsetzung der Grenze ist in das Ermessen der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Durch den Beitritt entsteht gleichzeitig eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung".
Da ich selbst pflichtversichert bin, war die wichtigste Voraussetzung gegeben. Im Netz fand ich fünf GKV, die angeblich keine Altersbeschränkung hatten. Drei hatten inzwischen ihre Satzung geändert,
die IKK Südwest nahm nur Personen, die in diesen Bundesländern arbeiten bzw. wohnen, und die letzte angerufene Kasse schickte auf Anfrage den Aufnahmeantrag und nun ist mein Mann seit dem 1.3.11 gesetzlich versichert.
Ich weiß, und finde das auch richtig so, wie Ihr hier über Sozialschmarotzer denkt. Als ich meinen Mann kennenlernte war er bereits Mitglied einer PKV. Da wir viel gearbeitet und gut verdient haben, wurde über das Thema nie weiter nachgedacht. Leider haben wir unsere Alterssicherung zum größten Teil verloren, nicht aus Dämlichkeit oder weil wir's verjuckt hätten. Die Geschichte gehört nicht in dieses Forum. Aber ich war oft kurz davor, den Strick zu nehmen.
Daher bin ich unendlich dankbar, daß das SGB diese Möglichkeit vorsieht.
Wie ich schon schrieb, bitte steinigt mich nicht.
Nachdem im Herbst 2010 massiv erhöhte Rheumawerte diagnostiziert wurden, hat er einen erneuten Antrag auf GdB von 50% gestellt, der ihm dann auch unbegrenzt gewährt wurde.
Mit dem Ausweis wurde ihm die Fibel "Die Rechte des Behinderten" mitgegeben. Im allgemeinen mache ich in solche Info zwei Löcher rein und hefte es ab.
Diesmal las ich und fand unter "Sozialversicherung" dies: "Schwerbehinderte Menschen können innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen (§ 9 SGB V). Der Beitritt kann von einer Altersgrenze abhängig gemacht werden. Die Festsetzung der Grenze ist in das Ermessen der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Durch den Beitritt entsteht gleichzeitig eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung".
Da ich selbst pflichtversichert bin, war die wichtigste Voraussetzung gegeben. Im Netz fand ich fünf GKV, die angeblich keine Altersbeschränkung hatten. Drei hatten inzwischen ihre Satzung geändert,
die IKK Südwest nahm nur Personen, die in diesen Bundesländern arbeiten bzw. wohnen, und die letzte angerufene Kasse schickte auf Anfrage den Aufnahmeantrag und nun ist mein Mann seit dem 1.3.11 gesetzlich versichert.
Ich weiß, und finde das auch richtig so, wie Ihr hier über Sozialschmarotzer denkt. Als ich meinen Mann kennenlernte war er bereits Mitglied einer PKV. Da wir viel gearbeitet und gut verdient haben, wurde über das Thema nie weiter nachgedacht. Leider haben wir unsere Alterssicherung zum größten Teil verloren, nicht aus Dämlichkeit oder weil wir's verjuckt hätten. Die Geschichte gehört nicht in dieses Forum. Aber ich war oft kurz davor, den Strick zu nehmen.
Daher bin ich unendlich dankbar, daß das SGB diese Möglichkeit vorsieht.
Wie ich schon schrieb, bitte steinigt mich nicht.