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Krankengeld Blockfrist

Verfasst: 18.06.2011, 20:58
von knuddi
Hallo,

ich muss am Montag wieder zum Arzt um mich Krankschreiben zu müssen, da ich mit meinen Nerven wieder am Ende bin (Rückfall).

Ich bin zur zeit Arbeitslos gemeldet (§117). Leider wurde ich mit meiner Krankheit bereits am 01.12.2010 von der Krankenkasse "ausgesteuert". Musste dann zum Arbeitsamt, wegen Arbeitslosengeld, bekam aber kein Arbeitslosengeld nach §125, da ich von mein Arzt nach dem 01.12.2010 nicht mehr Krank geschrieben wurde bzw. ich noch kein Rentenantrag stellen wollte, also kam ich in die Arbeitsamtsvermittlung.

Habe irgent ein schreiben am 06.12.2010 bekommen, zwecks der Aussteuerung meiner Au-Zeiten:

Blockfrist 1 20.06.2005 - 19.06.2008 78 tage wegen der Krankheit krank
Blockfrist 2 20.06.2008 - 19.06.2011 546 tage wegen der Krankheit zum 01.12.2010 ausgesteuert


Kann ich da ab den 6.Wochen Arbeitsamtfortzahlung wieder Krankengeld beziehen, Anfang August 2011?

Für eure Hilfe bin ich dankbar

knuddi

Verfasst: 19.06.2011, 10:03
von CiceroOWL
wegen der gleichen Krankheit meiner meinung nahc nicht, da müßten denn mindestens 3 Jahre zwischenliegen, das heißt denn also meines erachtens nach EU Rentenantrag stellen.

Verfasst: 19.06.2011, 14:28
von knuddi
danke,

also gar nicht erst krankschreiben lassen, sondern gleich EU-renten Antrag stellen?

gruss

knuddi

Verfasst: 19.06.2011, 21:45
von CiceroOWL
Am besten erstmal noch mit den Rentenberate reden und der Kasse, meines Erachtens sieht es danach aus die Möglichkeiten eines EU Rentenantrages gegeben sind.

Verfasst: 20.06.2011, 11:48
von knuddi
danke,

werd ich machen...

Der VDK sagte heute ich hätte ab dem 20.06. 2011 einen neuen Krankengeldsanspruch, da eine neue Blockfrist? für krankengeld bestehen würde, ich könnte daher wieder bis zu 78 Wochen Krankengeld bekommen...

Ich bin skeptisch gewesen, stimmt die Aussage???

gruss knuddi

Verfasst: 20.06.2011, 12:40
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert sehe ich das auch so wie der VDK unter der Voraussetzung dass auch eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.06.2011, 15:15
von knuddi
Danke Czauderna,

erstma vielen Dank für Deine Aussage
ich bin seit 02.12.2010 arbeitslos gemeldet, also richtig mit Arbeitslosengeld, also könnt ich mich wieder Krankschreiben lassen, dass nach 6 Wochen die Krankenkasse dann wieder Krankengeld zahlt.

Würde auch gleich ein EU-Rentenantrag auf Zeit stellen, damit bei Bewilligung die Krankenkasse ein Teil zurückbekommt :)