Krankengeld Blockfrist
Moderator: Czauderna
Krankengeld Blockfrist
Hallo,
ich muss am Montag wieder zum Arzt um mich Krankschreiben zu müssen, da ich mit meinen Nerven wieder am Ende bin (Rückfall).
Ich bin zur zeit Arbeitslos gemeldet (§117). Leider wurde ich mit meiner Krankheit bereits am 01.12.2010 von der Krankenkasse "ausgesteuert". Musste dann zum Arbeitsamt, wegen Arbeitslosengeld, bekam aber kein Arbeitslosengeld nach §125, da ich von mein Arzt nach dem 01.12.2010 nicht mehr Krank geschrieben wurde bzw. ich noch kein Rentenantrag stellen wollte, also kam ich in die Arbeitsamtsvermittlung.
Habe irgent ein schreiben am 06.12.2010 bekommen, zwecks der Aussteuerung meiner Au-Zeiten:
Blockfrist 1 20.06.2005 - 19.06.2008 78 tage wegen der Krankheit krank
Blockfrist 2 20.06.2008 - 19.06.2011 546 tage wegen der Krankheit zum 01.12.2010 ausgesteuert
Kann ich da ab den 6.Wochen Arbeitsamtfortzahlung wieder Krankengeld beziehen, Anfang August 2011?
Für eure Hilfe bin ich dankbar
knuddi
ich muss am Montag wieder zum Arzt um mich Krankschreiben zu müssen, da ich mit meinen Nerven wieder am Ende bin (Rückfall).
Ich bin zur zeit Arbeitslos gemeldet (§117). Leider wurde ich mit meiner Krankheit bereits am 01.12.2010 von der Krankenkasse "ausgesteuert". Musste dann zum Arbeitsamt, wegen Arbeitslosengeld, bekam aber kein Arbeitslosengeld nach §125, da ich von mein Arzt nach dem 01.12.2010 nicht mehr Krank geschrieben wurde bzw. ich noch kein Rentenantrag stellen wollte, also kam ich in die Arbeitsamtsvermittlung.
Habe irgent ein schreiben am 06.12.2010 bekommen, zwecks der Aussteuerung meiner Au-Zeiten:
Blockfrist 1 20.06.2005 - 19.06.2008 78 tage wegen der Krankheit krank
Blockfrist 2 20.06.2008 - 19.06.2011 546 tage wegen der Krankheit zum 01.12.2010 ausgesteuert
Kann ich da ab den 6.Wochen Arbeitsamtfortzahlung wieder Krankengeld beziehen, Anfang August 2011?
Für eure Hilfe bin ich dankbar
knuddi
Danke Czauderna,
erstma vielen Dank für Deine Aussage
ich bin seit 02.12.2010 arbeitslos gemeldet, also richtig mit Arbeitslosengeld, also könnt ich mich wieder Krankschreiben lassen, dass nach 6 Wochen die Krankenkasse dann wieder Krankengeld zahlt.
Würde auch gleich ein EU-Rentenantrag auf Zeit stellen, damit bei Bewilligung die Krankenkasse ein Teil zurückbekommt
erstma vielen Dank für Deine Aussage
ich bin seit 02.12.2010 arbeitslos gemeldet, also richtig mit Arbeitslosengeld, also könnt ich mich wieder Krankschreiben lassen, dass nach 6 Wochen die Krankenkasse dann wieder Krankengeld zahlt.
Würde auch gleich ein EU-Rentenantrag auf Zeit stellen, damit bei Bewilligung die Krankenkasse ein Teil zurückbekommt