Vorzeitige AU-Aufhebung
Verfasst: 16.05.2011, 15:29
Hallo,
ich bin ab dem 25. Mai im KG, weil ich meinem alten Job in Vollzeit nicht mehr arbeiten kann! Ich möchte aber arbeiten und nicht auf Dauer krank sein und bin daher auf der Suche nach einer Teilzeitstelle.
Nun ist eine Arbeit in TZ in Aussicht (hoffentlich klappt es). Da ich aber am 24.05. aus dem ALG I ins KG komme, frage ich mich natürlich, was wäre, wenn ich vor der letzten "voraussichtlicher AU Ausstellung, die bis zum 15.6. ist" diese TZ Stelle annehme würde.
Muss ich mich vom beh. Doc "wieder gesund" schreiben lassen? Gibt es da einen § dazu?
Wenn ich mich nicht gesund schreiben lassen, bekommt der potenzielle AG davon etwas mit, das ich im KG bin?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
ich bin ab dem 25. Mai im KG, weil ich meinem alten Job in Vollzeit nicht mehr arbeiten kann! Ich möchte aber arbeiten und nicht auf Dauer krank sein und bin daher auf der Suche nach einer Teilzeitstelle.
Nun ist eine Arbeit in TZ in Aussicht (hoffentlich klappt es). Da ich aber am 24.05. aus dem ALG I ins KG komme, frage ich mich natürlich, was wäre, wenn ich vor der letzten "voraussichtlicher AU Ausstellung, die bis zum 15.6. ist" diese TZ Stelle annehme würde.
Muss ich mich vom beh. Doc "wieder gesund" schreiben lassen? Gibt es da einen § dazu?
Wenn ich mich nicht gesund schreiben lassen, bekommt der potenzielle AG davon etwas mit, das ich im KG bin?
Vielen Dank schon mal für die Antwort