Vorzeitige AU-Aufhebung

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Moderator: Czauderna

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Juma
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Vorzeitige AU-Aufhebung

Beitrag von Juma » 16.05.2011, 15:29

Hallo,

ich bin ab dem 25. Mai im KG, weil ich meinem alten Job in Vollzeit nicht mehr arbeiten kann! Ich möchte aber arbeiten und nicht auf Dauer krank sein und bin daher auf der Suche nach einer Teilzeitstelle.

Nun ist eine Arbeit in TZ in Aussicht (hoffentlich klappt es). Da ich aber am 24.05. aus dem ALG I ins KG komme, frage ich mich natürlich, was wäre, wenn ich vor der letzten "voraussichtlicher AU Ausstellung, die bis zum 15.6. ist" diese TZ Stelle annehme würde.

Muss ich mich vom beh. Doc "wieder gesund" schreiben lassen? Gibt es da einen § dazu?
Wenn ich mich nicht gesund schreiben lassen, bekommt der potenzielle AG davon etwas mit, das ich im KG bin?

Vielen Dank schon mal für die Antwort

:D

leser
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Re: Vorzeitige AU-Aufhebung

Beitrag von leser » 17.05.2011, 01:09

Juma hat geschrieben:Wenn ich mich nicht gesund schreiben lassen, bekommt der potenzielle AG davon etwas mit, das ich im KG bin?
Hallo Juma,
der AG vielleicht nicht sofort, aber die Krankenkasse durch die Anmeldung des AG. Und die werden dann bei Dir oder beim AG nachfragen, wenn Du während des KG-Bezuges eine Tätigkeit aufnimmst...
(die meisten Kassen fragen schon auf dem Auszahlschein nach Tätigkeitsaufnahme oder Entgeltbezug)

Gruß Leser

Juma
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Beitrag von Juma » 17.05.2011, 09:47

Hallo Leser,

vielen Dank für die Antwort, aber da mein KG erst nächste Woche beginnt und meine bestehende "gelbe AU" bis zum 15.06. ist, wird es auch vorher keinen Zahlschein geben...

Weiß sonst keiner eine Antwort? Wäre wichtig!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.05.2011, 20:07

Hallo,
nein, wenn die Stelle zum Vertragsbeginn angetreten wird ist alles okay.
Wer sollte denn auch den neuen Arbeitgeber darüber informieren (ausser du selbst), dass du bis einen Tag vorher Arbeitsunfähig warst.
Gruss
Czauderna

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