Probezeit Kündigung Kein Krankengeld
Verfasst: 27.04.2011, 11:28
Hallo,
folgender Fall.
Eine Bekannte hat eine Stelle im Imbis 6 Monate Probezeit.
Da Sie vor drei Wochen krank wurde, also 1 Monat vor ablauf der Probezeit, wurde Sie zum 28.04. gekündigt. Bis dahin bekommt Sie unter einberechnung Ihres zustehenden Urlaubsansruchs Lohnfortzahlung. Da Sie weiter krank geschrieben ist und ab 28.04. keine Lohnfortzahlung im krankheitsfall bekommt, war sie bei der KK um dann Krankengeld zu beantragen. Dort sagte Ihr die SB das Ihr kein Krankengeld zustehen würde und sie möchte sich für die Übergangszeit bis sie wieder Arbeitsfähig ist bei Ihrem Ehemann in der Familienversicherung krankenversichern bis zur Meldung beim Arbeitsamt ALU 1.
Wiese bekommt sie kein Krankengeld und warum ist sie nach dem 28.04. nicht mehr Krankenversichert ?
Vielleicht weis jemand Rat.
Danke
Gruß Ottoo
folgender Fall.
Eine Bekannte hat eine Stelle im Imbis 6 Monate Probezeit.
Da Sie vor drei Wochen krank wurde, also 1 Monat vor ablauf der Probezeit, wurde Sie zum 28.04. gekündigt. Bis dahin bekommt Sie unter einberechnung Ihres zustehenden Urlaubsansruchs Lohnfortzahlung. Da Sie weiter krank geschrieben ist und ab 28.04. keine Lohnfortzahlung im krankheitsfall bekommt, war sie bei der KK um dann Krankengeld zu beantragen. Dort sagte Ihr die SB das Ihr kein Krankengeld zustehen würde und sie möchte sich für die Übergangszeit bis sie wieder Arbeitsfähig ist bei Ihrem Ehemann in der Familienversicherung krankenversichern bis zur Meldung beim Arbeitsamt ALU 1.
Wiese bekommt sie kein Krankengeld und warum ist sie nach dem 28.04. nicht mehr Krankenversichert ?
Vielleicht weis jemand Rat.
Danke
Gruß Ottoo