Abgabe Alg 2 Antrag
Verfasst: 25.04.2011, 14:15
Eine allgemeine Frage:
Lt. Gesetz bin ich berechtigt, z.B. einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bei allen möglichen Behörden und auch bei einer KK abzugeben.
Muss in jedem Fall meine KK diesen Antrag ( incl. Bestätigung ) von mir annehmen und weiterleiten?
Mir ist klar, dass sich damit z.B. die Bearbeitung verzögert u.ä..
Wüsste aber gerne, da es dieses Gesetz ja nun mal gibt, ob da jmd. Erfahrung damit hat, oder als Mitarbeiter einer KK dazu was sagen kann!?
Lt. Gesetz bin ich berechtigt, z.B. einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bei allen möglichen Behörden und auch bei einer KK abzugeben.
Muss in jedem Fall meine KK diesen Antrag ( incl. Bestätigung ) von mir annehmen und weiterleiten?
Mir ist klar, dass sich damit z.B. die Bearbeitung verzögert u.ä..
Wüsste aber gerne, da es dieses Gesetz ja nun mal gibt, ob da jmd. Erfahrung damit hat, oder als Mitarbeiter einer KK dazu was sagen kann!?