Eine allgemeine Frage:
Lt. Gesetz bin ich berechtigt, z.B. einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bei allen möglichen Behörden und auch bei einer KK abzugeben.
Muss in jedem Fall meine KK diesen Antrag ( incl. Bestätigung ) von mir annehmen und weiterleiten?
Mir ist klar, dass sich damit z.B. die Bearbeitung verzögert u.ä..
Wüsste aber gerne, da es dieses Gesetz ja nun mal gibt, ob da jmd. Erfahrung damit hat, oder als Mitarbeiter einer KK dazu was sagen kann!?
Abgabe Alg 2 Antrag
Moderator: Czauderna
rein formal könnte damit ein Antrag fristgerecht gestellt sein (§ 16 SGB I)
Wobei der Absatz 3 zu beachten ist ("Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.")
Womit Czauderna mit seiner Rückfrage bereits hinwirkt
Wobei der Absatz 3 zu beachten ist ("Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.")
Womit Czauderna mit seiner Rückfrage bereits hinwirkt