Verständnisfrage Beitragsfestsetzung : freiwillige Mitgliede
Verfasst: 18.04.2011, 09:49
Ich denke um diese Frage abschließend zu beantworten müsste man
mal in der Urteilsdatenbank des BSG hineinschauen. Sollte dies in der
Rechtspraxis jemals vorgenommen sein müsste es in Richtung "Sozialbetrug" hierzu ein richtungsweisendes Grundsatzurteil geben.
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zum besseren Verständnis ist mir hierzu noch eine andere Sachfrage
eingefallen, die vielleicht einfacher zu beantworten ist:
Ich nehme an : es gibt zur Festsetzung eines Beitrages für freiwillige Mitglieder doch ein klar definiertes Berechnungsschema. Das wäre mal
an dieser Stelle nicht schlecht zu wissen wie das aussieht. Ich meine
das dieses neue (erweiterte) Berechnungsmodell schon vor Herrn Rösler durch den Amtsvorgänger eingeführt wurde. Ich bin mir nämlich nicht
sicher ob wirklich alle 7 EInkunftsarten hier herangezogen werden können.
mal in der Urteilsdatenbank des BSG hineinschauen. Sollte dies in der
Rechtspraxis jemals vorgenommen sein müsste es in Richtung "Sozialbetrug" hierzu ein richtungsweisendes Grundsatzurteil geben.
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zum besseren Verständnis ist mir hierzu noch eine andere Sachfrage
eingefallen, die vielleicht einfacher zu beantworten ist:
Ich nehme an : es gibt zur Festsetzung eines Beitrages für freiwillige Mitglieder doch ein klar definiertes Berechnungsschema. Das wäre mal
an dieser Stelle nicht schlecht zu wissen wie das aussieht. Ich meine
das dieses neue (erweiterte) Berechnungsmodell schon vor Herrn Rösler durch den Amtsvorgänger eingeführt wurde. Ich bin mir nämlich nicht
sicher ob wirklich alle 7 EInkunftsarten hier herangezogen werden können.