Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2
Verfasst: 15.04.2011, 09:12
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einem GKV-Träger werden meines die gesamten Vermögensverhältnisse / EInkunftsarten für die Festsetzung des Monatsbeitrages herangezogen.
Frage: SInd in diesem Zusammenhang bestimmte Vermögensarten ausgeschlossen wie bspw. zweckbestimmte Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge ?
Das ist für die Ermittlung eines individuellen Beitragssatzes durchaus von relevanz wenn ich das richtig sehe ...
b) enthält die Beitragsberechnung auch RIsikozuschläge die aus dem Alter oder entsprechende Vorerkrankungen resultieren ... ?!
c) Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Einkünfte aus Barvermögen verschwiegen wurden ?!
... bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einem GKV-Träger werden meines die gesamten Vermögensverhältnisse / EInkunftsarten für die Festsetzung des Monatsbeitrages herangezogen.
Frage: SInd in diesem Zusammenhang bestimmte Vermögensarten ausgeschlossen wie bspw. zweckbestimmte Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge ?
Das ist für die Ermittlung eines individuellen Beitragssatzes durchaus von relevanz wenn ich das richtig sehe ...
b) enthält die Beitragsberechnung auch RIsikozuschläge die aus dem Alter oder entsprechende Vorerkrankungen resultieren ... ?!
c) Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Einkünfte aus Barvermögen verschwiegen wurden ?!