Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einem GKV-Träger werden meines die gesamten Vermögensverhältnisse / EInkunftsarten für die Festsetzung des Monatsbeitrages herangezogen.
Frage: SInd in diesem Zusammenhang bestimmte Vermögensarten ausgeschlossen wie bspw. zweckbestimmte Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge ?
Das ist für die Ermittlung eines individuellen Beitragssatzes durchaus von relevanz wenn ich das richtig sehe ...
b) enthält die Beitragsberechnung auch RIsikozuschläge die aus dem Alter oder entsprechende Vorerkrankungen resultieren ... ?!
c) Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Einkünfte aus Barvermögen verschwiegen wurden ?!
Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Also auch Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Risikozuschläge kenne ich bei Beiträgen, eher nicht bei Auszahlungen. was soll das denn konkret bei Dir sein?
Zum Thema verschweigen: Wenn es rauskommt musst Du nachzahlen, bis zu 4 Jahren.
LG, Fee
es zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Also auch Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Risikozuschläge kenne ich bei Beiträgen, eher nicht bei Auszahlungen. was soll das denn konkret bei Dir sein?
Zum Thema verschweigen: Wenn es rauskommt musst Du nachzahlen, bis zu 4 Jahren.
LG, Fee
Re: Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2
Schon mal was von Sozialbetrug gehört?Helmes63 hat geschrieben:Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen
Von Sozialbertrug würde ich in diesem Zuammenhang nicht sprechen und glaube nicht, dass ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch eintreten würde. Ich denke auch, dass die Beiträge auf die verschwiegenen Einkünfte nachzuentrichten wären. Ein denkbares Ordnungswidrigkeitsverfahren wird wahrscheinlich nicht eingeleitet werden - das macht zuviel Arbeit und die meisten Kassen (-mitarbeiteter) kennen diese Möglichkeit gar nicht.heinrich hat geschrieben:Sozialbetrug,