Krankenkasse hüh,Arbeitsamt hott
Verfasst: 04.04.2011, 15:32
Hallo
Also jetzt wird es kompliziert….
ich stehe im Krankengeldbezug und wurde auch von meinem Arbeitgeber gekündigt und ich habe mich auch bei erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet
. Ich wurde auch schon Anfang März vom MDK bis zum 15.3weiter krankgeschrieben, nach 10Minuten Untersuchung. Diese Untersuchung war mehr ein paar Fragen stellen und sonst nichts. Der Gutachter meinte zum Schluß ich sollte mir keine Hoffnung mehr auf Besserung machen und mich damit Abfinden.
Dies habe ich auch alles dem Arbeitsamt mitgeteilt das ich wohl ab dem 15.3 wieder gesundgeschrieben bin.. Die meinten ich sollte mich melden, wenn ich denn wirklich gesundgeschrieben bin und nicht eher.
In Rücksprache mit meinen Arzt habe ich am 13.3 gegen das Gutachten vom MDK Widerspruch eingelegt und mein Arzt hat mich über den 15.3- bis 15.4 weiter krankgeschrieben.
So und jetzt meint meine Krankenkasse das ich mich beim Arbeitsamt hätte melden müssen. Arbeitsamt sagte mir aber, erst melden wenn ich gesundgeschrieben bin, weil ich dann ja auch erst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. Jetzt am 7.4 soll ich wieder zum MDK, wegen meinen Widerspruch.
Von der Krankenkasse her wurde mir gesagt, falls der MDK meint ich wäre ab dem 15.3schon wieder Arbeitsfähig gewesen, wäre ich seit dem bis dato nicht versichert und hätte auch kein Anspruch auf Geldleistung. Ich wieder das Arbeitsamt angerufen. Die mir wieder gesagt…ich könnte mich nur Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen ,wenn ich denn gesundgeschrieben wäre.
Arbeitsamt sagt mir so, und die Krankenkasse sagt es mir so. Ich sitze zwischen den Stühlen und keiner erklärt sich für zuständig und ich bin vielleicht gar nicht mehr seit dem 15.3 versichert und bekomme für diese Zeit kein Krankengeld.
Was soll ich denn jetzt machen?
Also jetzt wird es kompliziert….
ich stehe im Krankengeldbezug und wurde auch von meinem Arbeitgeber gekündigt und ich habe mich auch bei erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet
. Ich wurde auch schon Anfang März vom MDK bis zum 15.3weiter krankgeschrieben, nach 10Minuten Untersuchung. Diese Untersuchung war mehr ein paar Fragen stellen und sonst nichts. Der Gutachter meinte zum Schluß ich sollte mir keine Hoffnung mehr auf Besserung machen und mich damit Abfinden.
Dies habe ich auch alles dem Arbeitsamt mitgeteilt das ich wohl ab dem 15.3 wieder gesundgeschrieben bin.. Die meinten ich sollte mich melden, wenn ich denn wirklich gesundgeschrieben bin und nicht eher.
In Rücksprache mit meinen Arzt habe ich am 13.3 gegen das Gutachten vom MDK Widerspruch eingelegt und mein Arzt hat mich über den 15.3- bis 15.4 weiter krankgeschrieben.
So und jetzt meint meine Krankenkasse das ich mich beim Arbeitsamt hätte melden müssen. Arbeitsamt sagte mir aber, erst melden wenn ich gesundgeschrieben bin, weil ich dann ja auch erst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. Jetzt am 7.4 soll ich wieder zum MDK, wegen meinen Widerspruch.
Von der Krankenkasse her wurde mir gesagt, falls der MDK meint ich wäre ab dem 15.3schon wieder Arbeitsfähig gewesen, wäre ich seit dem bis dato nicht versichert und hätte auch kein Anspruch auf Geldleistung. Ich wieder das Arbeitsamt angerufen. Die mir wieder gesagt…ich könnte mich nur Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen ,wenn ich denn gesundgeschrieben wäre.
Arbeitsamt sagt mir so, und die Krankenkasse sagt es mir so. Ich sitze zwischen den Stühlen und keiner erklärt sich für zuständig und ich bin vielleicht gar nicht mehr seit dem 15.3 versichert und bekomme für diese Zeit kein Krankengeld.
Was soll ich denn jetzt machen?