Krankenkasse hüh,Arbeitsamt hott

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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kira66
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Krankenkasse hüh,Arbeitsamt hott

Beitrag von kira66 » 04.04.2011, 15:32

Hallo
Also jetzt wird es kompliziert…. :roll:
ich stehe im Krankengeldbezug und wurde auch von meinem Arbeitgeber gekündigt und ich habe mich auch bei erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet
. Ich wurde auch schon Anfang März vom MDK bis zum 15.3weiter krankgeschrieben, nach 10Minuten Untersuchung. Diese Untersuchung war mehr ein paar Fragen stellen und sonst nichts. Der Gutachter meinte zum Schluß ich sollte mir keine Hoffnung mehr auf Besserung machen und mich damit Abfinden.
Dies habe ich auch alles dem Arbeitsamt mitgeteilt das ich wohl ab dem 15.3 wieder gesundgeschrieben bin.. Die meinten ich sollte mich melden, wenn ich denn wirklich gesundgeschrieben bin und nicht eher.
In Rücksprache mit meinen Arzt habe ich am 13.3 gegen das Gutachten vom MDK Widerspruch eingelegt und mein Arzt hat mich über den 15.3- bis 15.4 weiter krankgeschrieben.
So und jetzt meint meine Krankenkasse das ich mich beim Arbeitsamt hätte melden müssen. Arbeitsamt sagte mir aber, erst melden wenn ich gesundgeschrieben bin, weil ich dann ja auch erst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. Jetzt am 7.4 soll ich wieder zum MDK, wegen meinen Widerspruch.
Von der Krankenkasse her wurde mir gesagt, falls der MDK meint ich wäre ab dem 15.3schon wieder Arbeitsfähig gewesen, wäre ich seit dem bis dato nicht versichert und hätte auch kein Anspruch auf Geldleistung. Ich wieder das Arbeitsamt angerufen. Die mir wieder gesagt…ich könnte mich nur Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen ,wenn ich denn gesundgeschrieben wäre.
Arbeitsamt sagt mir so, und die Krankenkasse sagt es mir so. Ich sitze zwischen den Stühlen und keiner erklärt sich für zuständig und ich bin vielleicht gar nicht mehr seit dem 15.3 versichert und bekomme für diese Zeit kein Krankengeld.
Was soll ich denn jetzt machen? :cry:

Krankenkassenfee
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Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 04.04.2011, 20:10

Hallo,

ich denke, dass Du Dich auf jeden Fall beim Arbeitsamt hättest melden müssen. Denn der Widerspruch hat in der Praxis keine aufschiebende Wirkung. Und leider hat Dich Dein Arzt nichgt richtig unterstützt. Er hätte auch gegen das Gutachten Widerspruch einlegen können, ansttt einfach weiter krank zu schreiben.

Ich würde mir rechtlichen Beistand holen, flugs beim Arbeitsamt vorstllig werden und hoffen, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.

LG, Fee

Machts Sinn

Re: Krankenkasse hüh,Arbeitsamt hott

Beitrag von Machts Sinn » 04.04.2011, 20:45

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kira66
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Registriert: 04.04.2011, 14:57

Beitrag von kira66 » 05.04.2011, 07:50

Guten Morgen. Erst mal danke für die Antworten
Ich hatte mich beim Arbeitsamt gemeldet, und nicht nur einmal! Aber die meinten ,das, solange ich Krank geschrieben bin, ich kein Arbeitslosengeld beantragen kann. Da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich hatte auch ein Berufsberatungstermin. Die Sachbearbeiterin hatte mich nach Hause geschickt, weil ich Krankgeschrieben war und somit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehe.
Ich werde aber gleich noch mal zum Arbeitsamt gehe incl Schriftstück der Krankenkasse und mal schauen was die wieder sagen. Aber diesmal lass ich mir eine Absage, schriftlich geben.
Vielleicht habe ich ja auch mächtig viel Glück und der MDK hat ein einsehen nächste Tage und sieht ,das ich nicht Arbeitsfähig bin bzw schreibt mich nicht Rückwirkend gesund. Sonst habe ich 2Probleme. Ich bin dann rückwirkend nicht versichert und für die Zeit gebe es auch kein Geld :cry:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.04.2011, 08:28

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topline
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Beitrag von topline » 05.04.2011, 20:01

Hallo,

lass dir von deinen Arzt ein Widerspruchschreiben mit med. Begründungen geben und sofort der KK nachreichen. ( Kopie mit zum MDK mitnehmen).

Falls auch der MDK dich für arbeitsfähig hällt, lass dich von deinen Arzt weiter krank schreiben und reiche es deiner KK weiter ein.

"Auf keinen Fall arbeitsfähig beim AA melden"

Zu 99,9% wird sich der Widerspruchausschuß der Meinung der KK anschließen.

Danach sofort Klage beim SG und immer weiter Krankmeldungen der KK einreichen.

MfG

topone

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.04.2011, 20:46

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Peter_10
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Registriert: 29.12.2010, 12:06

Beitrag von Peter_10 » 07.04.2011, 12:22

Hallo,

evtl. hat dich die AA auch falsch beraten.
Wir hatten einen ähnlichen Fall anfang des Jahres. Wir waren laut Haus- und Facharzt AU, aber die KK wollte (da laut MDK "Gutachten" arbeitsfähig), dass wir uns (wir=meine Frau :) ) Arbeitssuchend melden.
Nach einem Telefonat mit dem Arbeitsamt stellte sich zunächst auch raus, dass wir uns erst Arbeitssuchend melden können, wenn wir nicht mehr AU sind.
Nach einem persönlichem Gespräch vor Ort mit einem Berater der AA stellte sich dann raus, dass man sich auch trotz AU arbeitslos melden kann. Den weiteren Verlauf würde aber der Amtsarzt regeln.
Ich denke auch, dass du es so machen solltest wie Machts Sinn geschrieben hat.
Da hast du etwas in der Hand, auch wenn sich ein AA Mitarbeiter geirrt hat (irren ist ja bekanntlich Menschlich... nobody is... und so)

MfG

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