Verspätete Abgabe AUB - Krankengeldstreichung
Verfasst: 07.03.2011, 10:18
Hallo liebe Mitglieder,
bin neu hier - und habe Probs mit der Krankenkasse..
Der Fall:
War vom 22.10. bis 09.01.2011 wegen Rückenproblemen krankgeschrieben. Dies war das erste Mal das ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben war. Leider habe ich jemanden dritten damit beauftragt meine AUB`s an die KK weiterzugeben - hatte sie bisher immer mustergültig erledigt - bis auf die letzten, die hatte sie verbummelt und erst am 29.12.2010 bei der KK abgegeben. Diesen Fehler habe ich selbst verschuldet. Jedoch frage ich mich ob es nicht die Möglichkeit einer Nachreichung der AUB`s gibt?
Nach einem Telefonat mit der KK hat sich dann herausgestellt das ich ein Anschreiben der KK vom 06.12.10 in dem ich "vorgeladen" wurde nicht erhalten habe. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, wann ich wieder arbeiten würde können. Zwei weitere Vorladungen vom 03.01.11 und vom 11.01.11 habe ich nicht weiter beachtet, da ich ja ab 10.01.11 wieder arbeitsfähig geschrieben war. Außerdem steht ausdrücklich in jedem Schreiben, dass ich nicht erscheinen muß, wenn ich zum 10.01.11 wieder die Arbeit aufnehme. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hatte ich den Eindruck, dass es sich eigentlich nicht ausdrücklich um die Verspätete Abgabe der AUBs dreht, sondern eher darum, dass ich 3x eingeladen wurde und nicht reagiert habe.
Meinen Hinweis, dass mich das Schreiben zur 1. Einladung - der ich auf jedem Fall nachgekommen wäre - nicht erreicht hat ist der SA nicht eingegangen. Die KK sagt, ich hätte mich auf jeden Fall melden müssen.
Habe dann gefragt: Die KK ruft mich 3x im Jahr an um zu fragen ob ich ein zufriedenes Mitglied bin - aber bei so wichtigen Sachen rührt sich niemand.
Habe Widerspruch eingelegt. Nun kam die Antwort das für den Zeitraum vom 29.12.10 bis 09.01.11 gezahlt wird. Aber was ist mit den Wochen vorher?
Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich evtl. noch tun kann??
Und wie sind die Fristen um etwas zu unternehmen?
Gruß
Niddl45
bin neu hier - und habe Probs mit der Krankenkasse..
Der Fall:
War vom 22.10. bis 09.01.2011 wegen Rückenproblemen krankgeschrieben. Dies war das erste Mal das ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben war. Leider habe ich jemanden dritten damit beauftragt meine AUB`s an die KK weiterzugeben - hatte sie bisher immer mustergültig erledigt - bis auf die letzten, die hatte sie verbummelt und erst am 29.12.2010 bei der KK abgegeben. Diesen Fehler habe ich selbst verschuldet. Jedoch frage ich mich ob es nicht die Möglichkeit einer Nachreichung der AUB`s gibt?
Nach einem Telefonat mit der KK hat sich dann herausgestellt das ich ein Anschreiben der KK vom 06.12.10 in dem ich "vorgeladen" wurde nicht erhalten habe. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, wann ich wieder arbeiten würde können. Zwei weitere Vorladungen vom 03.01.11 und vom 11.01.11 habe ich nicht weiter beachtet, da ich ja ab 10.01.11 wieder arbeitsfähig geschrieben war. Außerdem steht ausdrücklich in jedem Schreiben, dass ich nicht erscheinen muß, wenn ich zum 10.01.11 wieder die Arbeit aufnehme. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hatte ich den Eindruck, dass es sich eigentlich nicht ausdrücklich um die Verspätete Abgabe der AUBs dreht, sondern eher darum, dass ich 3x eingeladen wurde und nicht reagiert habe.
Meinen Hinweis, dass mich das Schreiben zur 1. Einladung - der ich auf jedem Fall nachgekommen wäre - nicht erreicht hat ist der SA nicht eingegangen. Die KK sagt, ich hätte mich auf jeden Fall melden müssen.
Habe dann gefragt: Die KK ruft mich 3x im Jahr an um zu fragen ob ich ein zufriedenes Mitglied bin - aber bei so wichtigen Sachen rührt sich niemand.
Habe Widerspruch eingelegt. Nun kam die Antwort das für den Zeitraum vom 29.12.10 bis 09.01.11 gezahlt wird. Aber was ist mit den Wochen vorher?
Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich evtl. noch tun kann??
Und wie sind die Fristen um etwas zu unternehmen?
Gruß
Niddl45