Hallo liebe Mitglieder,
bin neu hier - und habe Probs mit der Krankenkasse..
Der Fall:
War vom 22.10. bis 09.01.2011 wegen Rückenproblemen krankgeschrieben. Dies war das erste Mal das ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben war. Leider habe ich jemanden dritten damit beauftragt meine AUB`s an die KK weiterzugeben - hatte sie bisher immer mustergültig erledigt - bis auf die letzten, die hatte sie verbummelt und erst am 29.12.2010 bei der KK abgegeben. Diesen Fehler habe ich selbst verschuldet. Jedoch frage ich mich ob es nicht die Möglichkeit einer Nachreichung der AUB`s gibt?
Nach einem Telefonat mit der KK hat sich dann herausgestellt das ich ein Anschreiben der KK vom 06.12.10 in dem ich "vorgeladen" wurde nicht erhalten habe. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, wann ich wieder arbeiten würde können. Zwei weitere Vorladungen vom 03.01.11 und vom 11.01.11 habe ich nicht weiter beachtet, da ich ja ab 10.01.11 wieder arbeitsfähig geschrieben war. Außerdem steht ausdrücklich in jedem Schreiben, dass ich nicht erscheinen muß, wenn ich zum 10.01.11 wieder die Arbeit aufnehme. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hatte ich den Eindruck, dass es sich eigentlich nicht ausdrücklich um die Verspätete Abgabe der AUBs dreht, sondern eher darum, dass ich 3x eingeladen wurde und nicht reagiert habe.
Meinen Hinweis, dass mich das Schreiben zur 1. Einladung - der ich auf jedem Fall nachgekommen wäre - nicht erreicht hat ist der SA nicht eingegangen. Die KK sagt, ich hätte mich auf jeden Fall melden müssen.
Habe dann gefragt: Die KK ruft mich 3x im Jahr an um zu fragen ob ich ein zufriedenes Mitglied bin - aber bei so wichtigen Sachen rührt sich niemand.
Habe Widerspruch eingelegt. Nun kam die Antwort das für den Zeitraum vom 29.12.10 bis 09.01.11 gezahlt wird. Aber was ist mit den Wochen vorher?
Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich evtl. noch tun kann??
Und wie sind die Fristen um etwas zu unternehmen?
Gruß
Niddl45
Verspätete Abgabe AUB - Krankengeldstreichung
Moderator: Czauderna
Re: Verspätete Abgabe AUB - Krankengeldstreichung
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo,
Arbeitsunfähig ab 22.10.2010 - das würde bedeuten, ab dem 03.12.2010 musste die Krankenkasse mit Krankengeldzahlung beginnen. Bis dahin wurden nach deinen eigenen Worten alle Arbeitsunfähigkeitbescheinigung fristgemäss, also sofort bei der Kasse eingereicht. Ab dem 04.12. hätte dir dein Arzt eigentlich keine Meldung mehr ausstellen müssen, denn zu diesem Zeitpunkt hätte dir seitens der Krankenkasse bereits eine Mitteilung über die Krankengeldbewilligung ab dem 03.12. vorliegen müssen, beigefügt hätten dort mindestens ein Krankengeldauszahlschein sein müssen. Auf einem solchen Auszahlschein dokumentiert der Arzt für zurückliegende Zeiträume und auch für zukünftige Zeiträume das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit.
Es ist nun unklar ob es bei dir so gelaufen ist oder nicht und wenn nein, warum nicht.
Dir kein Krankengeld zu zahlen weil eine Krankmeldung mit Ausstelldatum 29.12.
nicht innerhalb von 5 Tagen bei der Kasse eingegangen ist ist unlogisch.
Also, vielleicht gibst du uns etwas mehr Informationen über den Ablauf, dann kann man auch etwas über das Thema "MDK-Vorladung" sagen.
Natürlich sollte auch Machts Sinn dazu etwas schreiben - ich tat es als Kassen-Mitarbeiter.
Gruss
Czauderna
Arbeitsunfähig ab 22.10.2010 - das würde bedeuten, ab dem 03.12.2010 musste die Krankenkasse mit Krankengeldzahlung beginnen. Bis dahin wurden nach deinen eigenen Worten alle Arbeitsunfähigkeitbescheinigung fristgemäss, also sofort bei der Kasse eingereicht. Ab dem 04.12. hätte dir dein Arzt eigentlich keine Meldung mehr ausstellen müssen, denn zu diesem Zeitpunkt hätte dir seitens der Krankenkasse bereits eine Mitteilung über die Krankengeldbewilligung ab dem 03.12. vorliegen müssen, beigefügt hätten dort mindestens ein Krankengeldauszahlschein sein müssen. Auf einem solchen Auszahlschein dokumentiert der Arzt für zurückliegende Zeiträume und auch für zukünftige Zeiträume das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit.
Es ist nun unklar ob es bei dir so gelaufen ist oder nicht und wenn nein, warum nicht.
Dir kein Krankengeld zu zahlen weil eine Krankmeldung mit Ausstelldatum 29.12.
nicht innerhalb von 5 Tagen bei der Kasse eingegangen ist ist unlogisch.
Also, vielleicht gibst du uns etwas mehr Informationen über den Ablauf, dann kann man auch etwas über das Thema "MDK-Vorladung" sagen.
Natürlich sollte auch Machts Sinn dazu etwas schreiben - ich tat es als Kassen-Mitarbeiter.
Gruss
Czauderna
Hallo,
hab nochmal nachgelesen:
Die Krankmeldungen ab dem 25.11.2010 sind erst am 29.12.10 bei der KK eingegangen....
Irgendwelche Bescheide der KK hab ich noch nie erhalten.
Ich glaub nicht mehr dran, dass man da irgendwas machen kann.
Hallo, Machts Sinn, hast du trotzdem eine Antwort für mich??
Bin echt hilf- und ratlos...
Gruß
Niddl45
hab nochmal nachgelesen:
Die Krankmeldungen ab dem 25.11.2010 sind erst am 29.12.10 bei der KK eingegangen....
Irgendwelche Bescheide der KK hab ich noch nie erhalten.
Ich glaub nicht mehr dran, dass man da irgendwas machen kann.
Hallo, Machts Sinn, hast du trotzdem eine Antwort für mich??
Bin echt hilf- und ratlos...
Gruß
Niddl45
Hallo,Niddl45 hat geschrieben:Hallo,
hab nochmal nachgelesen:
Die Krankmeldungen ab dem 25.11.2010 sind erst am 29.12.10 bei der KK eingegangen....
Irgendwelche Bescheide der KK hab ich noch nie erhalten.
Ich glaub nicht mehr dran, dass man da irgendwas machen kann.
Hallo, Machts Sinn, hast du trotzdem eine Antwort für mich??
Bin echt hilf- und ratlos...
Gruß
Niddl45
das sieht schlecht aus für dich - die Kasse hat keine weiteren AU-Meldungen erhalten und den Fall mit dem 24.11. abgeschlossen - rein vom rechtlichen Aspekt hat Machts Sinn ja schon alles geschrieben nur, wie willst du denn der Kasse beweisen, dass du unschuldig an dem Umstand bist dass der Kasse die Meldungen erst so spät eingereicht wurden ??
Was ist eigentlich mit den Meldungen für den Arbeitgeber geschehen - sind die auch erst so spät bei dem eingegangen - wenn nein, das wäre evtl. ein kleiner "Rettungsanker". Hat der Arbeitgeber bei der Kasse Erstattung nach dem AAG.
(Arbeitgeberaufwendungserstattungsgesetz) beantragt ??
Auch wenn es u.U. Macjhts Sinn (wieder einmal) anders sieht - ich lann seitens der Kasse kein fehlerhaftes Verhalten feststellen, so wie du uns den ABlauf geschildert hast.
Gruss
Czauderna