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GKV - FKV

Verfasst: 23.02.2011, 16:42
von nelle
Hallo zusammen,

ich freue mich, dass es dieses Forum gibt und hoffe natürlich auf sinnvolle Antworten :-)
Ich bin auf Seiten des Arbeitgebers. Wenn man nun einen Arbeitnehmer im Jahr 2010 falsch geschlüsselt hat - sprich statt freiwillig gesetzlich versichert hat man ihn weiterhin als gesetzlich pflichtversichert abgerechnet, ergibt sich dadurch Nachteile bei der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers?
Und zu meiner zweiten Frage: ist es rechtens einen Mitarbeiter rückwirkend zum 01.01.2011 als freiwillig gesetzlich versichert zu schlüsseln?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

Verfasst: 23.02.2011, 17:20
von zost
zur frage 1: nein

frage 2: kommt drauf an warum man ihn frw. anmeldet. hat er die jaeg überschritten?

Verfasst: 23.02.2011, 17:25
von nelle
Danke schon mal!
zur frage 1: gleich die nächste frage: warum nicht?
zur frage 2: ja er ist über der jaeg